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Ausbildungsförderung Bewilligung für allgemeinbildende Schulabschlüsse auf dem zweiten Bildungsweg

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Sie können für manche Ihrer Fortbildungen (Zweiter Bildungsweg) finanzielle Unterstützung erhalten, wenn Sie entsprechende Voraussetzungen erfüllen. Diese Unterstützung kann über einen BAföG-Antrag erfolgen.
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Beschreibung der Leistung

Ausbildungsförderung können Sie für den Besuch von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulen (bei denen eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt wird), Abendrealschulen und -gymnasien und Kollegs erhalten.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsbürgerschaft
  • Ausländische Staatsbürgerschaft ja nach Aufenthaltsstatus
  • Die Ausbildung ist nach dem BAföG förderfähig (es ist keine betriebliche Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG))

 

  • Ihre Leistungen in der Ausbildung bzw. dem Studium lassen erwarten, dass Sie das Ausbildungsziel erreichen werden.

Benötigte Unterlagen

Ggf. Einkommensnachweise der Eltern, zum Beispiel

  • Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr,
  • Leistungsnachweise über Arbeitslosengeld und Krankengeld.

Wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:

  • Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung / Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahresbetrag

Im Einzelfall werden weitere Unterlagen benötigt

Zu Beachten

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Es gibt keine Frist. BAföG erhalten Sie frühestens von Beginn des Monats an, in dem Sie die Ausbildung aufnehmen, jedoch erst, wenn Sie auch einen Antrag gestellt haben..

Verfahrensablauf

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung. Bei einem positiven Bescheid werden die Zahlungen monatlich im Voraus auf das angegebene Konto überwiesen.
Über Leistungen nach dem BAföG wird in der Regel für ein Schuljahr entschieden. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Den genauen Bewilligungszeitraum für Ihre Förderung entnehmen Sie dem Bescheid. Den Folgeantrag für das nächste Schuljahr stellen Sie bitte 2 Monate, bevor das alte Schuljahr endet

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von Ihren individuellen Lebensverhältnissen und Ihrer Mitwirkung bei der Leistungserstellung ab.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren

Rechtsgrundlage

§ 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__2.html

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Suchwörter: Fortbildung BAföG Bewilligung BAFOEG Ausbildungsförderung beantragen

Letzte Aktualisierung: 08.09.2024