Voraussetzungen
- Deutsche Staatsbürgerschaft
- Ausländische Staatsbürgerschaft ja nach Aufenthaltsstatus
- Die Ausbildung ist nach dem BAföG förderfähig (es ist keine betriebliche Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG))
- Ihre Leistungen in der Ausbildung bzw. dem Studium lassen erwarten, dass Sie das Ausbildungsziel erreichen werden.
Benötigte Unterlagen
Ggf. Einkommensnachweise der Eltern, zum Beispiel
- Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr,
- Leistungsnachweise über Arbeitslosengeld und Krankengeld.
Wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:
- Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung / Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahresbetrag
Im Einzelfall werden weitere Unterlagen benötigt
Zu Beachten
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Es gibt keine Frist. BAföG erhalten Sie frühestens von Beginn des Monats an, in dem Sie die Ausbildung aufnehmen, jedoch erst, wenn Sie auch einen Antrag gestellt haben..