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Ausbildungsförderung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte beantragen

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Sie wollen im Ausland studieren, ein Praktikum absolvieren oder eine schulische Ausbildung beginnen? Informieren Sie sich hier über die finanzielle Unterstützung im Bereich BAföG.
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Beschreibung der Leistung

Mit der Ausbildungsförderung (BAföG) können Sie unabhängig von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen eine Schul- bzw. Hochschulausbildung absolvieren.
Wenn Sie im Ausland ein Studium, eine schulische Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren, können Sie auch BAföG beantragen.

Die Förderung des Studiums innerhalb der EU ist bis zum Abschluss möglich. Bei einem Studienaufenthalt außerhalb der EU können Sie grundsätzlich 1 Jahr gefördert werden. In Ausnahmefällen ist die Förderung auch für 2,5 Jahre möglich.

Bei der Berechnung werden Ihre Studiengebühren und Reisekosten ebenfalls berücksichtigt.
Das Studierendenwerk Hamburg ist zuständig für die USA.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • für Studium, schulische Ausbildung und Praktikum

 

  • Höhe ist abhängig von Bedarf und Einkommen (auch dem der Eltern und der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners)

 

  • Berücksichtigt werden auch Studiengebühren und Reisekosten

 

  • Antrag kann online gestellt werden

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Ausbildungsförderung

 

  • Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland

 

  • Nachweis über Ihr Einkommen und Vermögen

 

  • Nachweis über das Einkommen Ihrer Eltern und ggf. der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners

 

  • Nachweise über Studiengebühren

Zu Beachten

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

BAföG wird erst ab dem Antragsmonat, in dem der Antrag beim zuständigen Amt eingeht, frühestens mit Beginn der Ausbildung, gezahlt.

Verfahrensablauf

k.A.

Dauer

k.A.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren

Rechtsgrundlage

§ 1 I Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__1.html



§ 5 II Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__5.html

 

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Letzte Aktualisierung: 08.09.2024