Beschreibung der Leistung
Sie erhalten Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüberhinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.
Sie erhalten Zusatzleistungen, wenn Sie ein Kind haben, das noch nicht 14 Jahre alt ist, oder bei Ihnen ein Härtefall vorliegt. Das kann zum Beispiel sein, wenn Sie ein Internat besuchen.
Zuständig: BAföG-Funktionspostfach der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (bafoegfvfl@bwfgb.hamburg.de)