Hamburg.deHamburg ServiceAusbildungsförderung Zusatzleistung für BAföG...Information

Ausbildungsförderung Zusatzleistung für BAföG beantragen

  •  
Wenn Sie eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bekommen und Sie beispielsweise ein Kind unter 14 Jahren haben, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zusatzleistungen erhalten. Gleiches gilt in besonderen Härtefällen.
  •  

Online-Service nutzen

Beschreibung der Leistung

Sie erhalten Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüberhinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.

Sie erhalten Zusatzleistungen, wenn Sie ein Kind haben, das noch nicht 14 Jahre alt ist, oder bei Ihnen ein Härtefall vorliegt. Das kann zum Beispiel sein, wenn Sie ein Internat besuchen.

Zuständig:  BAföG-Funktionspostfach der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (bafoegfvfl@bwfgb.hamburg.de)

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben einen Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und

  • Ihr Kind ist noch nicht 14 Jahre alt
  • oder bei Ihnen liegt ein Härtefall vor (Internatsunterbringung)

Benötigte Unterlagen

Antrag für die Zusatzleistung „Kinderbetreuungszuschlag“: Formblatt 04

  • Zusätzliche Unterlagen: Geburtsurkunde des Kindes (Kopie)

Antrag für Internatskosten: Formblatt 02

Sie werden von Ihrem Amt informiert, wenn weitere Unterlagen nötig sind.

Zu Beachten

Internatskosten werden von Ihrer Schule auf dem Formblatt 02 bestätigt

Fristen

Die Zusatzleistung ist mit dem Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) einzureichen (circa 2 Monate vor Beginn der Ausbildung). Tritt eine Veränderung während der BAföG-Bewilligung ein (zum Beispiel Geburt des Kindes), bitte unverzüglich mitteilen (spätestens 3 Monate nach Eintritt der Änderung, damit die Zusatzleistung auch ab dem Änderungsmonat gewährt wird)

Verfahrensablauf

k.A.

Dauer

k.A.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren.

Rechtsgrundlage

§ 14a Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__14a.html



§ 14b Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__14b.html

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Ausbildungsförderung BAföG Bundesausbildungsförderungsgesetz BAföG Zusatzleistungen beantragen

Letzte Aktualisierung: 10.09.2024