Beschreibung der Leistung
- Sie erhalten Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüberhinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.
- Sie haben ein Kind, was noch nicht 14 Jahre alt ist? Dann können Sie als Zusatzleistung einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 150 EUR erhalten. Die Zusatzleistung kann nur von einem Elternteil beantragt werden, wenn beide BAföG beziehen.
- Es handelt sich bei der Zusatzleistung um einen Zuschuss. Daher müssen Sie diesen nicht zurückzahlen. Bitte denken Sie daran, dass Sie den Zuschuss bei Ihrer Steuerklärung berücksichtigen (sofern Sie eine abgeben).