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Ausbildungsförderung Zusatzleistungen für Auszubildende mit Kind beantragen

Sie erhalten eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und haben ein Kind? Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie Zusatzleistungen erhalten können.

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Beschreibung der Leistung

Sie bekommen Ihre Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als feste Pauschale. In besonderen Ausnahmefällen können Sie zusätzlich mehr Unterstützung erhalten.



Wenn Sie ein Kind haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen jeden Monat einen zusätzlichen Betrag (Kinderzuschlag) bekommen. Bei dem Kinderzuschlag handelt es sich ebenfalls um eine Pauschale. Wenn auch der andere Elternteil des Kindes BAföG bekommt, wird der Zuschuss nur an einen Elternteil gezahlt.

Es handelt sich bei dieser Zusatzleistung um einen Zuschuss. Daher müssen Sie diesen nicht zurückzahlen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
  • Sie haben ein Kind unter 14 Jahren, das in Ihrem Haushalt lebt.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag für Kinderzuschlag: "Formblatt 04"
  • Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes

Sie werden von der zuständigen Stelle informiert, wenn weitere Unterlagen nötig sind. Im Online-Dienst werden Sie durch den Antrag geleitet und die erforderlichen Dokumente werden aufgeführt.

Zu Beachten

Wenn Sie eine Steuererklärung machen, müssen Sie den Kinderzuschlag dort angeben.

Fristen

Sie müssen Ihren Antrag auf Zusatzleistungen ist mit Ihrem Antrag auf BAföG einreichen. Sie sollten den Antrag 2 Monate vor Beginn Ihrer Ausbildung stellen.



Wenn Sie bereits BAföG erhalten und eine Änderung eintritt (zum Beispiel Geburt Ihres Kindes), müssen Sie das unverzüglich - jedoch spätestens 3 Monate nach Eintritt der Änderung - mitteilen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihren Antrag online einreichen möchten:

  • Sie rufen den Online- Dienst auf.
  • Sie melden sich mit der Online- Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer europäischen eID an.
  • Sie füllen den Antrag online aus und laden die gegebenenfalls notwendigen Unterlagen hoch.
  • Die zuständige Stelle überprüft Ihren Antrag.
  • Falls Unterlagen fehlen, fordert die zuständige Stelle diese bei Ihnen nach.
  • Sie erhalten einen Bescheid darüber, ob die Zusatzleistungen zu Ihrem BAföG bewilligt wurden.
  • Wenn Sie einen positiven Bescheid erhalten werden die Zahlungen werden auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.

Wenn Sie das BAföG schriftlich beantragen wollen:

  • Sie besuchen die Internetseite der zuständigen Stelle und laden die notwendigen Antrags- und Formblätter herunter.
  • Sie füllen alle erforderlichen Dokumente aus und senden diese an die zuständige Stelle.
  • Alle weiteren Schritte entsprechen denen der online-Beantragung.

Dauer

Wenn Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, kann die Bearbeitungsdauer bis zu 6 Wochen dauern.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 14b Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__14b.html

Adresse und Kontakt

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Suchwörter: Ausbildungsförderung BAföG Bundesausbildungsförderungsgesetz BAföG Zusatzleistungen beantragen Kinderbetreuungszuschlag (BAföG)

Letzte Aktualisierung: 11.08.2026