Beschreibung der Leistung
Sie bekommen Ihre Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als feste Pauschale. In besonderen Ausnahmefällen können Sie zusätzlich mehr Unterstützung erhalten.
Wenn Sie ein Kind haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen jeden Monat einen zusätzlichen Betrag (Kinderzuschlag) bekommen. Bei dem Kinderzuschlag handelt es sich ebenfalls um eine Pauschale. Wenn auch der andere Elternteil des Kindes BAföG bekommt, wird der Zuschuss nur an einen Elternteil gezahlt.
Es handelt sich bei dieser Zusatzleistung um einen Zuschuss. Daher müssen Sie diesen nicht zurückzahlen.