Beschreibung der Leistung
Sie erhalten Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüberhinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.
Eine dieser Ausnahmen sind begründete Härtefälle. Das kann dann der Fall sein,
wenn Sie z.B. in einem Internat untergebracht sind. Hierfür können Sie für die Unterkunftskosten Zusatzleistungen beantragen.