Ausbildungsförderung Zusatzleistungen für Härtefälle beantragen

Sie bekommen eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und sind während Ihrer Ausbildung in einem Internat untergebracht? Hier erfahren Sie, in welchen Fällen Sie mehr finanzielle Unterstützung erhalten können.

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Beschreibung der Leistung

Sie bekommen Ihre Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als feste Pauschale. In besonderen Ausnahmefällen, sogenannten Härtefällen, können Sie zusätzlich mehr Unterstützung erhalten. Ein Härtefall liegt vor, wenn besondere persönliche oder finanzielle Umstände zusätzliche Unterstützung nötig machen. Dazu kann zum Beispiel eine Unterbringung im Internat zählen. In diesem Fall können Ihnen für die Kosten der Unterkunft mehr Leistungen gewährt werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
  • Bei Ihnen liegt ein Härtefall vor, der eine zusätzliche Unterstützung notwendig macht (zum Beispiel eine Internatsunterbringung)

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie Ihren Antrag schriftlich stellen möchten:

  • Kostenübernahme für Internatskosten: "Formblatt 02" auf denen die Schule Ihnen die anfallenden Kosten bestätigt

Zu Beachten

Die in Hamburg für BAföG zuständige Stelle innerhalb der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke erreichen Sie über das Funktionspostfach bafoegfvfl@bwfgb.hamburg.de

Fristen

Sie müssen Ihren Antrag auf Zusatzleistungen ist mit Ihrem Antrag auf BAföG einreichen. Sie sollten den Antrag 2 Monate vor Beginn Ihrer Ausbildung stellen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihren Antrag online einreichen möchten:

  • Sie rufen den Online- Dienst auf.
  • Sie melden sich mit der Online- Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer europäischen eID an.
  • Sie füllen den Antrag online aus und laden die gegebenenfalls notwendigen Unterlagen hoch.
  • Die zuständige Stelle überprüft Ihren Antrag.
  • Falls Unterlagen fehlen, fordert die zuständige Stelle diese bei Ihnen nach.
  • Sie erhalten einen Bescheid darüber, ob die Zusatzleistungen zu Ihrem BAföG bewilligt wurden.
  • Wenn Sie einen positiven Bescheid erhalten werden die Zahlungen werden auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.

Wenn Sie das BAföG schriftlich beantragen wollen:

  • Sie besuchen die Internetseite der zuständigen Stelle und laden die notwendigen Antrags- und Formblätter herunter.
  • Sie füllen alle erforderlichen Dokumente aus und senden diese an die zuständige Stelle.
  • Alle weiteren Schritte entsprechen denen der online-Beantragung.

Dauer

Wenn Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, kann die Bearbeitungsdauer bis zu 6 Wochen dauern.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 14a Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__14a.html

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Suchwörter: Härtefälle Ausbildungsförderung BAföG Bundesausbildungsförderungsgesetz BAföG Zusatzleistungen beantragen

Letzte Aktualisierung: 14.02.2026