Hamburg.deHamburg ServiceAusbildungsförderung Zusatzleistungen für...Information

Ausbildungsförderung Zusatzleistungen für Härtefälle beantragen

  •  
Sie sind während Ihrer Ausbildung in einem Internat untergebracht und benötigen daher höhere finanzielle Unterstützung? Informieren Sie sich hier über Härtefälle beim BAföG.
  •  

Online-Service nutzen

Beschreibung der Leistung

Sie erhalten Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüberhinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.

Eine dieser Ausnahmen sind begründete Härtefälle. Das kann dann der Fall sein,
wenn Sie z.B. in einem Internat untergebracht sind. Hierfür können Sie für die Unterkunftskosten Zusatzleistungen beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
  • Bei Ihnen liegt ein Härtefall vor (Internatsunterbringung)

Benötigte Unterlagen

  • Antrag für Internatskosten: Formblatt 02
  • Sie werden von Ihrem Amt informiert, wenn weitere Unterlagen nötig sind.

Zu Beachten

Internatskosten werden von Ihrer Schule auf dem Formblatt 02 bestätigt

Fristen

Die Zusatzleistung ist mit dem Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) einzureichen


  • Dies sollte circa 2 Monate vor Beginn der Ausbildung passieren.

Verfahrensablauf

k.A.

Dauer

k.A.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren.

Rechtsgrundlage

§ 14a Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__14a.html

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Härtefälle Ausbildungsförderung BAföG Bundesausbildungsförderungsgesetz BAföG Zusatzleistungen beantragen

Letzte Aktualisierung: 15.09.2024