Beschreibung der Leistung
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte hat den gesetzlichen Auftrag in seinem Zuständigkeitsbereich eine Kaufpreissammlung zu führen.
Die Kaufpreissammlung enthält strukturiert ausgewertete Informationen über Verträge vom Kauf und Tausch von Immobilien, Grundstücken, Grundstücksteilen und Rechten an Grundstücken.
Die Verträge werden von den beurkundenden Stellen (in der Regel Notare) an den Gutachterausschuss übermittelt. Zusätzlich werden Informationen von den Vertragsparteien abgefragt.
Eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und nur bei berechtigtem Interesse möglich.
So können Sachverständige aus der Kaufpreissammlung Vergleichspreise heranziehen um sie bei der Wertermittlung, insbesondere im Vergleichswertverfahren, zu verwenden.