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B 3

Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

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Die Baulastenauskunft beziehungsweise die Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis informiert Sie darüber, ob ein Grundstück durch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen begünstigt oder belastet ist.

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Beschreibung der Leistung

Wenn für Ihr Grundstück eine Baulast eingetragen ist, haben Sie die Verpflichtung, bestimmte Dinge, die das Grundstück betreffen, zu tun, zu dulden beziehungsweise zu unterlassen.

Baulasten beeinflussen den Wert eines Grundstücks. Für die Immobilienfinanzierung benötigt Ihre Bank eine aktuelle Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.
Die Baulastenauskunft beziehungsweise Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis gibt Aufschluss darüber, welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (Baulasten) im Baulastenverzeichnis eingetragen sind. 
Hierbei kann es sich um Baulasten handeln, die die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks beeinträchtigen (zum Beispiel Übernahme einer Abstandsfläche oder einer Stellplatzfläche) oder verbessern (zum Beispiel Vereinigungsbaulast). 
Beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung erhalten Sie  Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis.

Für die Begründung beziehungsweise Löschung von Baulasten wenden Sie sich bitte an die zuständige Bauprüfstelle Ihres Bezirksamtes.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie sind selbst Grundeigentümer oder Grundeigentümerin.
Sie sind Notar.
Sie sind erbbauberechtigt oder haben eine Vollmacht.
Sie haben ein berechtigtes Interesse.

Benötigte Unterlagen

Für Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis mit personenbezogenen Daten sind aus datenschutzrechtlichen Gründen folgende Nachweise erforderlich:

  • ein Berechtigungsnachweis oder
  • eine Vollmacht des Grundeigentümers oder der Grundeigentümerin beziehungsweise der erbbauberechtigten Person (siehe Link Vollmacht)

Zu Beachten

  • Eine Bestellung per E-Mail, Post, Fax oder Telefon ist nicht möglich.  
  • Der Support für die Online-Portale erfolgt über die E-Mail-Adresse lgvalkis-hilfe@gv.hamburg.de
  • Unter der Telefonnummer 040 42826 5720 erreichen Sie den Service des Teams Grundstücksinformation und Vertrieb. Grundsätzlich sind wir für alle Fragen zu folgenden Themen zuständig
    • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
    • Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis 
    • allgemeine Informationen zum Auskunftsprozedere
    • Bearbeitungszeiten
    • die verschiedenen Vertriebswege
    • und die verschiedenen Produkte
  • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie auch in den Servicezentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt der Bezirksämter (siehe Link Vertriebswege).
  • Auskünfte zur Bodenschätzung erteilt das Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz.
  • Während der nächtlichen Datenaktualisierung kann der Betrieb von ca. 0:00 bis 3:00 Uhr ausgesetzt sein. Außerdem können jeweils am ersten Sonntag im Monat von ca. 20:00 bis 24:00 Uhr Wartungen durchgeführt werden.

Fristen

Ein Widerspruch gegen die Auskunft muss innerhalb eines Monats erfolgt sein.

Verfahrensablauf

Im Online-Service stehen Ihnen 2 Online-Dienste zur Verfügung:

Online-Portal Liegenschaftskataster
Diesen Online-Dienst benutzen Sie als Privatperson und Firmenkunde.

  • Sie wählen die Schaltfläche "Online-Portal Liegenschaftskataster" aus.
  • Mit dem roten Button "Hier starten" gelangen Sie auf das Online-Portal "Liegenschaftskatasterauskunft".
  • Hier können Sie die gewünschten Unterlagen vom eigenen PC aus zeitunabhängig auswählen und bestellen.
  • Die anfallenden Gebühren zahlen Sie per Kreditkarte oder Lastschrift.
  • Nach Abschluss des Bezahlvorganges erhalten Sie eine E-Mail mit Rechnung/Gebührenbescheid.
  • In einer weiteren E-Mail erhalten Sie einen Lieferschein mit einem Downloadlink, über den Sie die Unterlagen herunterladen können.

Online-Bestellformular Liegenschaftskataster
Diesen Online-Dienst benutzen Behörden und Firmenkunden, die keine Möglichkeit haben per Lastschrift oder Kreditkarte zu zahlen.
Bitte beachten Sie, dass der Auftraggeber und der Rechnungsempfänger bei diesem Bestellweg immer identisch sein müssen.  

  • Sie wählen die Schaltfläche "Online-Bestellformular Liegenschaftskataster" aus.
  • Mit dem roten Button "Hier starten" öffnet sich das Bestellformular.
  • Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.
  • Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. 
  • Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument mit Ihren Angaben zur Bestellung als PDF-Dokument.
  • Die bestellten Dokumente werden Ihnen als PDF-Dokumente per E-Mail mit dem zugehörigen Gebührenbescheid zugeschickt.   

Dauer

Online-Portal Liegenschaftskataster

Kunde:

Etwa 15 Minuten für die Auswahl des Produktes, wenn die Interneteinstellung Popup-Fenster zulässt.

LGV:

Produkte mit Prüfung des berechtigten Interesses etwa 1-2 Arbeitstage                

Produkte ohne berechtigtes Interesse innerhalb eines Tages



Online-Bestellformular Liegenschaftskataster

Kunde:

Etwa 5 Minuten

LGV:

Stand 18.09.2024: etwa 2 Monate (abhängig vom Anliegen).

Gebühren

Die Höhe der Gebühren ist abhängig von der Anzahl der Flurstücke für die Auskünfte beantragt werden.

Je mehr Baulasten auf einem Flurstück liegen, desto höher sind die Gebühren.

Grundlage ist die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm) in der jeweils geltenden Fassung.

Zahlungsarten

  • Klassische Kreditkarte
  • SEPA-Lastschrift

Rechtsbehelf

Widerspruch

 

Rechtsgrundlage

§ 79 Hamburgische Bauordnung (HBauO) – Baulasten, Baulastenverzeichnis

Landesrecht Hamburg

§ 19 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) – Sondernutzungen

Landesrecht Hamburg

Adresse und Kontakt

B 3

Liegenschaftsdaten

Keine

Wir haben eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen. Für eine Parkplatzreservierung melden Sie sich bitte bei unserem Empfang per E-Mail empfang@bsw.hamburg.de oder telefonisch + 49 40 428 40 - 50 50. Unsere Funktionszeiten sind: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr.

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Letzte Aktualisierung: 04.10.2024