Verfahrensablauf
Im Online-Service stehen Ihnen 2 Online-Dienste zur Verfügung:
Online-Portal Liegenschaftskataster
Diesen Online-Dienst benutzen Sie als Privatperson und Firmenkunde.
- Sie wählen die Schaltfläche "Online-Portal Liegenschaftskataster" aus.
- Mit dem roten Button "Hier starten" gelangen Sie auf das Online-Portal "Liegenschaftskatasterauskunft".
- Hier können Sie die gewünschten Unterlagen vom eigenen PC aus zeitunabhängig auswählen und bestellen.
- Die anfallenden Gebühren zahlen Sie per Kreditkarte oder Lastschrift.
- Nach Abschluss des Bezahlvorganges erhalten Sie eine E-Mail mit Rechnung/Gebührenbescheid.
- In einer weiteren E-Mail erhalten Sie einen Lieferschein mit einem Downloadlink, über den Sie die Unterlagen herunterladen können.
Online-Bestellformular Liegenschaftskataster
Diesen Online-Dienst benutzen Behörden und Firmenkunden, die keine Möglichkeit haben per Lastschrift oder Kreditkarte zu zahlen.
Bitte beachten Sie, dass der Auftraggeber und der Rechnungsempfänger bei diesem Bestellweg immer identisch sein müssen.
- Sie wählen die Schaltfläche "Online-Bestellformular Liegenschaftskataster" aus.
- Mit dem roten Button "Hier starten" öffnet sich das Bestellformular.
- Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.
- Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen.
- Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument mit Ihren Angaben zur Bestellung als PDF-Dokument.
- Die bestellten Dokumente werden Ihnen als PDF-Dokumente per E-Mail mit dem zugehörigen Gebührenbescheid zugeschickt.
Dauer
Online-Portal Liegenschaftskataster
Kunde:
Etwa 15 Minuten für die Auswahl des Produktes, wenn die Interneteinstellung Popup-Fenster zulässt.
LGV:
Produkte mit Prüfung des berechtigten Interesses etwa 1-2 Arbeitstage
Produkte ohne berechtigtes Interesse innerhalb eines Tages
Online-Bestellformular Liegenschaftskataster
Kunde:
Etwa 5 Minuten
LGV:
Stand 18.09.2024: etwa 2 Monate (abhängig vom Anliegen).
Gebühren
Die Höhe der Gebühren ist abhängig von der Anzahl der Flurstücke für die Auskünfte beantragt werden.
Je mehr Baulasten auf einem Flurstück liegen, desto höher sind die Gebühren.
Grundlage ist die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm) in der jeweils geltenden Fassung.
Zahlungsarten
- Klassische Kreditkarte
- SEPA-Lastschrift