Beschreibung der Leistung
Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Jagd mit Falken und Greifen ausüben möchten, benötigen Sie in der Regel einen deutschen Falknerjagdschein und einen Jagdschein. Sofern Sie keine deutsche Falkner- und Jagdprüfung ablegen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Jahresjagdschein für Falkner und Falknerinnen ausländischer Herkunft (Ausländerjahresfalknerjagdschein) beantragen.