Beschreibung der Leistung
Wenn Ihnen der als Jahresjagdschein ausgestellte Ausländerfalknerjagdschein entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der zuständigen Stelle erneut beantragen.
Wenn Ihnen der als Jahresjagdschein ausgestellte Ausländerfalknerjagdschein entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der zuständigen Stelle erneut beantragen.
Es gibt keine Besonderheiten
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens 3 aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt jeweils am 01.04. und endet am 31.03. eines jeden Kalenderjahres.
Bis zu mehreren Monaten
Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.
Widerspruch
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS
Suchwörter: Falknerscheine Jäger Wiedererteilung Jagdkarte Jagdlizenz Jagdpatent Jägerschein Jagderlaubnis Falknerei Beize Beizjagd
Letzte Aktualisierung: 22.04.2025