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Polizei Hamburg

Ausländerfalknerjagdschein Jahresjagdschein Verlängerung beantragen

Wenn die Gültigkeit Ihres Ausländerfalknerjagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie bereits im Besitz eines als Jahresjagdschein ausgestellten Ausländerfalknerjagdscheins sind, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist oder bald abläuft, müssen Sie eine Verlängerung beantragen, wenn Sie auch weiterhin jagen möchten.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt.
  • Ihr Hauptwohnsitz befindet sich nicht in Deutschland.
  • Sie besitzen die notwendige persönliche Zuverlässigkeit .
  • Sie besitzen die notwendige körperliche Eignung .
  • Sie haben eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung .
  • Sie haben bereits einen als Jahresjagdschein erteilten Ausländerfalknerjagdschein, dessen Gültigkeitsdauer bald abläuft oder bereits abgelaufen ist.

Benötigte Unterlagen

  • deutscher Jagdschein
  • deutscher Falknerjagdschein
  • Jagdschein des Heimatlandes
  • Falknerjagdschein des Heimatlandes
  • gegebenenfalls aktuelle(s) Lichtbild(er)
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten.

Fristen

Der Jahresjagdschein gilt für höchstens 3 aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt jeweils am 01.04. und endet am 31.03. eines jeden Kalenderjahres.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag schriftlich oder online ein und legen die notwendigen Unterlagen vor.
    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reichen Sie ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Korrektheit und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich bezüglich der Entscheidung über Ihren Antrag.

Dauer

Bis zu mehreren Monaten

Gebühren

Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html

Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)

www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS

Adresse und Kontakt

Polizei Hamburg

Mo 7:00 - 16:00 Uhr Do 7:00 - 16:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:00 Uhr

Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:00 Uhr

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Letzte Aktualisierung: 22.04.2025