Beschreibung der Leistung
Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Jagd mit Falken und Greifen (Beizjagd) ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein und Jagdschein. Sofern Sie den Nachweis über eine deutsche Falknerprüfung und Jägerprüfung nicht erbringen, können Sie einen Ausländerfalknerjagdschein beantragen. Wenn Sie nicht regelmäßig in Deutschland jagen wollen, können Sie diesen in Form eines Tagesjagdscheins beantragen.