Beschreibung der Leistung
Sind Sie bereits in Besitz eines als Tagesjagdschein ausgestellten Ausländerfalknerjagdscheins , deren Gültigkeit jedoch abgelaufen ist oder bald abläuft, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Sind Sie bereits in Besitz eines als Tagesjagdschein ausgestellten Ausländerfalknerjagdscheins , deren Gültigkeit jedoch abgelaufen ist oder bald abläuft, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Es gibt keine Besonderheiten.
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Bis zu mehreren Monaten
Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.
Widerspruch
§ 15 Absatz 1 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS
Suchwörter: Falknerscheine Jagdkarte Jagdlizenz Jagdpatent Jägerschein Jagderlaubnis Jagdschein Falknerei Beize Beizjagd Neuerteilung
Letzte Aktualisierung: 22.04.2025