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Polizei Hamburg

Ausländerjagdschein Ersatz beantragen

Wenn Ihr Ausländerjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie ein Ersatzdokument beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Sollte Ihr Ausländerjagdschein abhanden gekommen sein, zum Beispiel weil Sie ihn verloren haben, können Sie einen Ersatz beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihnen wurde bereits ein Ausländerjagdschein erteilt
  • Ihr Ausländerjagdschein ist Ihnen abhanden gekommen

Benötigte Unterlagen

  • Identitätsnachweis (zum Beispiel Ausweis oder Pass)
  • aktuelles Lichtbild

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag schriftlich oder online ein und legen die notwendigen Unterlagen vor.
    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reichen Sie ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Korrektheit und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerjagdschein.

Dauer

Bis zu mehreren Monaten

Gebühren

Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 15 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html

Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)

www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS

Adresse und Kontakt

Polizei Hamburg

Mo 7:00 - 16:00 Uhr Do 7:00 - 16:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:00 Uhr

Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:00 Uhr

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Letzte Aktualisierung: 20.04.2025