Beschreibung der Leistung
Wenn Sie als jugendliche ausländische Staatsbürgerin oder jugendlicher ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Jagd mit Falken und Greifen (Beizjagd) ausüben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sofern Sie keine deutsche Falkner- und Jagdprüfung ablegen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Jahresjagdschein für jugendliche Falkner und Falknerinnen ausländischer Herkunft (Ausländerjugendfalknerjagdschein) beantragen. Mit dem Ausländerjugendfalknerjagdschein haben Sie die Erlaubnis, in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Sorgeberechtigten oder einer von Ihrer beziehungsweise Ihren sorgeberechtigten Person(en) schriftlich beauftragten jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson die Jagd ausüben.