Beschreibung der Leistung
Wenn Sie als jugendliche ausländische Staatsbürgerin oder jugendlicher ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Jagd mit Falken und Greifen (Beizjagd) ausüben möchten, benötigen Sie einen deutschen Falknerjagdschein und Jagdschein. Sofern Sie den Nachweis über eine deutsche Falknerprüfung und Jägerprüfung nicht erbringen, können Sie einen Ausländerjugendfalknerjagdschein beantragen. Wenn Sie nicht regelmäßig in Deutschland jagen möchten, können Sie diesen in Form eines Tagesjagdscheins beantragen.