Beschreibung der Leistung
Wenn Ihnen der als Tagesjagdschein erteilte Ausländerjugendfalknerjagdschein entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der zuständigen Stelle erneut beantragen.
Wenn Ihnen der als Tagesjagdschein erteilte Ausländerjugendfalknerjagdschein entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der zuständigen Stelle erneut beantragen.
Mit einem Ausländerjugendfalknerjagdschein dürfen Sie nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen.
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Bis zu mehreren Monaten
Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.
Widerspruch
§ 15 Absatz 1 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
§ 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__16.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS
Suchwörter: Falknerscheine Jagdkarte Jagdlizenz Jagdpatent Jägerschein Jagderlaubnis Jagdschein Falknerei Beize Beizjagd
Letzte Aktualisierung: 22.04.2025