Beschreibung der Leistung
Ist die Befristung Ihres als Jahresjagdschein erteilten Ausländerjugendfalknerjagdscheins abgelaufen oder läuft zeitnah ab, müssen Sie eine Verlängerung beantragen, wenn Sie weiterhin in Deutschland jagen wollen.
Ist die Befristung Ihres als Jahresjagdschein erteilten Ausländerjugendfalknerjagdscheins abgelaufen oder läuft zeitnah ab, müssen Sie eine Verlängerung beantragen, wenn Sie weiterhin in Deutschland jagen wollen.
Es gibt keine Besonderheiten.
Der Jahresjagdschein für Jugendliche gilt für höchstens zwei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt jeweils am 01.04. und endet am 31.03. eines jeden Kalenderjahres.
Bis zu mehreren Monaten
Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.
Widerspruch
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
§ 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__16.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS
Suchwörter: Falknerscheine Jäger Jagdkarte Jagdlizenz Jagdpatent Jägerschein Jagderlaubnis Jagdschein Falknerei Beize Beizjagd Neuerteilung
Letzte Aktualisierung: 18.04.2025