Beschreibung der Leistung
Wenn Sie als jugendliche ausländische Staatsbürgerin oder jugendlicher ausländischer Staatsbürger in Deutschland jagen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sofern Sie keine deutsche Jagdprüfung ablegen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausländerjugendjagdschein beantragen. Mit dem Ausländerjugendjagdschein haben Sie die Erlaubnis, in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Sorgeberechtigten oder einer von Ihrer beziehungsweise Ihren sorgeberechtigten Person(en) schriftlich beauftragten jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson die Jagd ausüben. Wenn Sie regelmäßig jagen wollen, können Sie den Ausländerjugendjagdschein als Jahresjagdschein beantragen.