Handelskammer Hamburg

Ausländische Finanzanlagenvermittlung und Finanzanlagenberatung anzeigen

Sie möchten als ausländischer Finanzanlagenvermittler oder -berater beziehungsweise ausländische Finanzanlagenvermittlerin oder -beraterin in Deutschland arbeiten? Hier erfahren Sie, wie Sie die notwendige Erlaubnis bekommen können.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie als Vermittlerin beziehungsweise Vermittler oder Beraterin beziehungsweise Berater für Finanzanlagen in Deutschland tätig sein möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.



Wenn Sie Bürgerin oder Bürger

  • der Europäischen Union oder
  • des Europäischen Wirtschaftsraums sind

und Sie nur vorübergehend selbstständig in Deutschland in diesem Beruf arbeiten möchten, müssen Sie dies der zuständigen Stelle lediglich melden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind Bürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
  • Sie haben eine Niederlassung zur Ausübung der Vermittlungstätigkeit oder der Beratungstätigkeit zu Finanzanlagen in einem dieser Staaten.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis der Staatsangehörigkeit (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung zur Ausübung der Finanzanlagenvermittlungstätigkeit in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
  • Nachweis, dass die Ausübung dieser Tätigkeiten nicht untersagt ist
  • Nachweis, dass keine Vorstrafen vorliegen
  • Dokumente aus dem Niederlassungsstaat, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung des Finanzanlagenvermittlungsgewerbes belegen
  • Nachweis Ihrer Berufsqualifikation, wenn die Tätigkeit des Finanzanlagenvermittlungsgewerbes auch im Niederlassungsstaat an den Besitz bestimmter beruflicher Qualifikationen gebunden ist
  • Anderenfalls ein Nachweis, dass Sie in den vorhergehenden 10 Jahren im Niederlassungsstaat mindestens 2 Jahre ein Finanzanlagenvermittlergewerbe ausgeübt haben,
  • Nachweis eines Versicherungsschutzes oder einer anderen Art des individuellen oder kollektiven Schutzes in Bezug auf die Berufshaftpflicht
  • Nachweise über Ihre geordneten Vermögensverhältnisse

Zu Beachten

  • Die Erlaubnis gilt in ganz Deutschland.
  • Die Erlaubnis kann auf eine oder mehrere Kategorien beschränkt werden.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann die zuständige Stelle Ihre Erlaubnis widerrufen.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie füllen den Antrag mit allen erforderlichen Angaben aus und fügen die notwendigen Unterlagen bei.
  • Sie reichen Ihren Antrag online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die Erteilung der Erlaubnis wird automatisch in das Vermittlerregister eingetragen.
  • Nachdem Sie die Erlaubnis erhalten haben, melden Sie noch vor Beginn Ihrer Tätigkeit Ihr Gewerbe an.

Dauer

Die Bearbeitung kann bis zu mehreren Wochen dauern.

Gebühren

Es fallen Gebühren an. Die Höhe ergibt sich aus dem Gebührentarif der zuständigen Stelle. Sie können diese telefonisch erfragen. 

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

§ 13a Gewerbeordnung (GewO)

https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__13a.html

§ 13b Gewerbeordnung (GewO)

https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__13b.html

§ 13c Gewerbeordnung (GewO)

https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__13c.html

Verordnung über Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)

https://www.gesetze-im-internet.de/finvermv/BJNR100610012.html

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Letzte Aktualisierung: 17.10.2026