Beschreibung der Leistung
Sie benötigen für das Abbrennen von Feuerwerken außerhalb des Jahreswechsels eine vorab beantragte Genehmigung.
Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, dürfen Sie am 31.12. und 1.1. eines Jahres Pyrotechnik der Kategorie F2 (Feuerwerk) ohne besondere behördlicher Erlaubnis abbrennen.
Den Rest des Jahres ist dies nur Inhabern einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheininhabers erlaubt. Außerhalb dieses Zeitraums können Sie aber als Privatperson, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, zu besonderen Anlässen (wie beispielsweise eine Hochzeit) eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Für Hamburg gilt: Das Abbrennen von privaten Kleinfeuerwerken der Kategorie F2 ist nicht genehmigungsfähig. Ein Antrag kann zwar gestellt werden, dieser wird aber in jedem Fall abgelehnt. Die Gründe dafür können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.