Voraussetzungen
Sie müssen die legale Herkunft des Tieres, der Pflanze oder deren Erzeugnisse nachweisen können.
Beim Umgang mit lebenden Tieren müssen die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Haltungsbedingungen erfüllt sein.
Benötigte Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- Nachweise für die legale Herkunft, wie zum Beispiel
- Zeugenerklärung
- Eidesstattliche Versicherung
- Fotos
- Rechnung
- Gutachten
- Angaben zur Kennzeichnung (Ringnummer, Transponder, Foto, Zuchtbescheinigung)
Zu Beachten
Eine Auflistung aller streng geschützten Tiere und Erzeugnisse können Sie der Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz entnehmen.
Sie haben auch bei Erfüllung aller Rechtsvorschriften keinen Anspruch auf die Erteilung der Genehmigung. Die zuständige Stelle entscheidet über jeden Einzelfall im eigenen Ermessen. Bei einer Ablehnung bleibt Ihnen der Rechtsweg offen.
Besonders geschützte Arten unterliegen der Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie jeden Zugang und Abgang oder Verlust eines besonders geschützten Tieres schriftlich bei der zuständigen Behörde melden müssen.
Fristen
Keine. Die Genehmigung muss Ihnen jedoch vorliegen, bevor Sie mit der Vermarktung beginnen.