Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen

Sie möchten Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen oder Betrieb an Sonn- oder Feiertagen arbeiten lassen? Wie Sie die dafür erforderliche Genehmigung beantragen, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Sie können eine Genehmigung der Sonn- oder Feiertagsarbeit beantragen für:

  • die Durchführung von Haus- und Ordermessen für gewerbliche Wiederverkäufer
  • das Verhindern eines unverhältnismäßigen Schadens in einem Betrieb durch besondere Umstände, wie ein sehr hoher Krankenstand oder verspätete Materiallieferung.
  • die gesetzlich vorgeschriebene Inventur, sofern diese nicht an einem Wochentag erfolgen kann.

Liegen andere Gründe vor, werden auch diese geprüft und die Sonn- oder Feiertagsarbeit gegebenenfalls genehmigt.



Von dem generellen Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit sind Tätigkeiten ausgenommen, die der Befriedigung besonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung dienen, wie:

  • Daseinsvorsorge (zum Beispiel in der Pflege von Kranken oder der Versorgung von Tieren),
  • bestimmte Dienstleistungen (zum Beispiel in Restaurants oder bei Taxiunternehmen) sowie
  • Freizeitgestaltung (zum Beispiel in Theatern, beim Fußball oder in Freizeiteinrichtungen)
  • Einsatz in Notfällen und außergewöhnlichen Fällen (unaufschiebbare Arbeiten, wie zum Beispiel Reparaturen bei Rohrbrüchen oder Sturmschäden an Dächern).

Für bestimmte Ausnahmen gelten Höchstgrenzen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind Arbeitgeber oder Arbeitgeberin.
  • Ihre Mitarbeitenden sollen an einem Sonn- oder Feiertag arbeiten dürfen.
  • Die Tätigkeiten sind nicht vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit ausgenommen.

Benötigte Unterlagen

  • Stellungnahme des Betriebsrates (wenn vorhanden)
  • gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen erfahren Sie von der zuständigen Stelle

Zu Beachten

Es gibt keine besonderen Hinweise zu beachten.

Fristen


  • Beantragen Sie die Genehmigung mindestens 4 Werktage vor dem Sonn- oder Feiertag, an dem Ihre Mitarbeitenden arbeiten sollen.

  • Bei unvorhersehbaren Ereignissen können Sie die Genehmigung am letzten Bürotag vor dem Einsatz bis 10:00 Uhr beantragen.

Verfahrensablauf

Sie können die Genehmigung online beantragen:

  • Sie rufen den Online-Dienst auf.
  • Sie füllen die Felder des Online-Dienstes vollständig aus und senden ihn mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Informationen von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
  • Sie begleichen die Gebühren.

Sie können die Genehmigung schriftlich beantragen.

  • Sie füllen das Antragsformular vollständig aus und senden es mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Informationen von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
  • Sie begleichen die Gebühren.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

Gebühren

Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Bearbeitungsaufwand.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 13 Absatz 3 Nr. 2a, 2b und 2c Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__13.html



§ 13 Absatz 4 und 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__13.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Staatliche Arbeitsschutzaufsicht

Nur nach Terminvereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Do 10:00-13:00, 14:00-16:00 Uhr

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Amt für Verbraucherschutz


Staatliche Arbeitsschutzaufsicht


Postanschrift: Postfach 302822, 20310 Hamburg


Hausanschrift: Billstraße 80, 20539 Hamburg

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Suchwörter: Sonntagsarbeit Arbeitsschutz Feiertagsarbeit Ersatzruhetag Arbeitnehmerschutz

Letzte Aktualisierung: 16.10.2026