Beschreibung der Leistung
Wenn es Ihnen aufgrund Ihrer Behinderung nicht möglich ist, eine Fischereischeinprüfung abzulegen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht beantragen.
Die Ausnahmegenehmigung erlaubt es Ihnen, zusammen mit einer erwachsenen Inhaberin oder einem erwachsenen Inhaber eines gültigen Fischereischeins mit einer Handangel zu angeln.