Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Fischereischeinpflicht Ausnahme für Menschen mit Behinderung beantragen

Als Person mit Behinderung können Sie eine Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht beantragen.

Beschreibung der Leistung

Wenn es Ihnen aufgrund Ihrer Behinderung nicht möglich ist, eine Fischereischeinprüfung abzulegen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht beantragen.



Die Ausnahmegenehmigung erlaubt es Ihnen, zusammen mit einer erwachsenen Inhaberin oder einem erwachsenen Inhaber eines gültigen Fischereischeins mit einer Handangel zu angeln.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben eine Schwerbehinderung und können dies nachweisen.

Benötigte Unterlagen

  • Schwerbehindertenausweis

Zu Beachten

Sie müssen gegebenenfalls nachweisen, dass Ihre Schwerbehinderung Sie an der Ablegung einer Fischereischeinprüfung verhindert. Hierfür können Sie ein ärztliches Attest vorlegen. Halten Sie hierzu vorab kurz Rücksprache mit der zuständigen Stelle.

Fristen

Die Ausnahmegenehmigung muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Angeln beginnen. 



Die Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung ist abhängig von der Frist auf Ihrem Schwerbehindertenausweis.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren formlosen, schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle sendet Ihnen die Ausnahmegenehmigung zu.

Dauer

Bis zu einer Woche.

Gebühren

Die Ausnahmegenehmigung ist kostenlos. Die Fischereiabgabe in Höhe von 10,00 EUR müssen Sie vor Aufnahme der Fischerei zahlen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 9 Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz

www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-FischGHA2019rahmen/part/X

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Wir haben eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen. Für eine Parkplatzreservierung melden Sie sich bitte bei unserem Empfang per E-Mail empfang@bsw.hamburg.de oder telefonisch + 49 40 428 40 - 50 50. Unsere Funktionszeiten sind: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr.

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Fischereiabgabe Angeln Fischer - Fischerin Fischerei Schwerbehinderte Menschen

Letzte Aktualisierung: 20.04.2026