Voraussetzungen
Sie erhalten eine Ausnahmegenehmigung, wenn
- die Anwendung der Vorschriften für Sie als Arbeitgeber im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde.
- die Ausnahme sicherheitstechnisch vertretbar ist.
- die Ausnahme mit dem Schutz der Beschäftigten und, soweit überwachungsbedürftige Anlagen betroffen sind, auch mit dem Schutz anderer Personen vereinbar ist.
Benötigte Unterlagen
Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen, der folgende Angaben enthält:
- den Grund für die Beantragung der Ausnahme
- die betroffenen Tätigkeiten und Verfahren
- die Zahl der voraussichtlich betroffenen Beschäftigten
- die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit und zur Vermeidung von Gefährdungen getroffen werden sollen
Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle ein Sachverständigengutachten bei Ihnen an.
Zu Beachten
Das Amt für Arbeitsschutz erteilt Ausnahmen für alle anderen Arbeitsmittel.
Fristen
keine