Institut für Hygiene und Umwelt

Befähigungsschein für die Durchführung von Begasungen beantragen

Wenn Sie einen Befähigungsschein für Begasungstätigkeiten benötigen, können Sie diesen bei der zuständigen Stelle beantragen.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie Begasungen durchführen wollen, benötigen Sie einen Befähigungsschein. Sie müssen den Befähigungsschein bei der zuständigen Stelle beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt
  • Sie verfügen über die erforderliche Zuverlässigkeit für die sichere Ausübung der Tätigkeit
  • Sie verfügen über die notwendigen Sprachkenntnisse für die sichere Ausübung der Tätigkeit

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
  • Zeugnis eines Arztes, der die Berechtigung hat, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen
  • Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (zum Beispiel durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Sachkundelehrgang, Sachkundenachweis für die Begasung)
  • Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten.

Fristen

Der Befähigungsschein muss Ihnen vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen vorliegen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag samt der notwendigen Unterlagen ein.
  • Ihr Antrag wird geprüft. Gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen werden bei Ihnen nachgefordert.
  • Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.

Dauer

Bis zu mehreren Wochen.

Gebühren

Verwaltungsgebühr: EUR 100,00 - 1.000

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 15d Absatz 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV),

www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__15d.html

Anhang 1 Nr. 4.5 Absatz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/anhang_i.html

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Suchwörter: Sachkunde Schädlingsbefall Biozid-Produkte

Letzte Aktualisierung: 16.10.2026