Beschreibung der Leistung
Wenn Sie Begasungen durchführen wollen, benötigen Sie einen Befähigungsschein. Sie müssen den Befähigungsschein bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wenn Sie Begasungen durchführen wollen, benötigen Sie einen Befähigungsschein. Sie müssen den Befähigungsschein bei der zuständigen Stelle beantragen.
Es gibt keine Besonderheiten.
Der Befähigungsschein muss Ihnen vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen vorliegen.
Bis zu mehreren Wochen.
Verwaltungsgebühr: EUR 100,00 - 1.000
Widerspruch
§ 15d Absatz 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV),
www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__15d.html
Anhang 1 Nr. 4.5 Absatz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/anhang_i.html
Suchwörter: Sachkunde Schädlingsbefall Biozid-Produkte
Letzte Aktualisierung: 04.12.2024