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Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland

Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.
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Beschreibung der Leistung

Wenn sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.
Die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland liegt beim Standesamt 1 in Berlin.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Sie müssen Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben
  • Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
  • Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen

Benötigte Unterlagen

Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei einem deutschen Staatsbürger nach deutschem Recht.

Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:

  • Der Personenstand
  • Der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt
  • Die Staatsangehörigkeit
  • Die Geburt
  • Sowie, ggf. die letzte Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen
  • Ggf. Namensänderungen

Zu Beachten

  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fristen

Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim Standesamt 1 in Berlin.
  • Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt 1 in Berlin das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

Dauer

Die Bearbeitungsdauert ist einzelfallabhängig.

Gebühren

Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt 1 in Berlin.

Rechtsbehelf

Antrag beim für Personenstandsfälle zuständigen Gericht in Berlin.

Rechtsgrundlage

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Suchwörter: Ehe Eheschließung Ehefähigkeitszeugnis Ehevoraussetzungen

Letzte Aktualisierung: 05.02.2025