Voraussetzungen
- Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie müssen Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben
- Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
- Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen
Benötigte Unterlagen
Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei einem deutschen Staatsbürger nach deutschem Recht.
Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
- Der Personenstand
- Der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt
- Die Staatsangehörigkeit
- Die Geburt
- Sowie, ggf. die letzte Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen
- Ggf. Namensänderungen
Zu Beachten
- Formulare vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fristen
Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.