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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Ausstellung eines EU-Heimtierausweises beantragen

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Für Reisen mit Ihrem Heimtier innerhalb der Europäischen Union benötigen Sie einen EU-Heimtierausweis.
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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie mit Ihrem Heimtier wie zum Beispiel Hund, Katze oder Frettchen innerhalb der EU reisen möchten, benötigen Sie für Ihr Tier den EU-Heimtierausweis als Reisedokument.

Er enthält unter anderem folgende Angaben:

  • Halterin oder Halter des Tieres
  • Beschreibung des Tieres
  • Kennzeichnung des Tieres (Art und Datum der Kennzeichnung sowie Kennzeichnungsnummer)
  • Tollwutimpfung (Gültigkeit)
  • Bestätigung eines ausreichenden Testergebnisses der Titrierung von Tollwutantikörpern als Nachweis der Wirksamkeit der Tollwutimpfung, wenn Reisen in nicht gelistete Drittländer beabsichtigt sind.
  • weitere Impfungen oder Behandlungen, zum Beispiel gegen Echinokokken

Auch wenn Sie nicht planen, mit Ihrem Heimtier zu verreisen, können Sie einen Heimtierausweis ausstellen lassen, da dort auch alle Impfungen eingetragen werden können und damit ein separater Impfpass nicht mehr notwendig ist.

 

Informationen

Voraussetzungen

Das Heimtier muss einen wirksamen Impfschutz gegen Tollwut besitzen. Hinzu kommen bestimmte Laboruntersuchungen auf Antikörper, falls die Tierseuchenlage im Drittland unsicher ist.

Tiere, für die ein Heimtierausweis ausgestellt werden soll, müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.

Benötigte Unterlagen

Heimtierausweis gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission mit den erforderlichen Eintragungen (Impfung, Titertest).

Zu Beachten

Für Reisen innerhalb der EU mit Hunden, Katzen und Frettchen sind erforderlich:

  • vom Haustierarzt ausgestellter EU-Heimtierpass (auch: „Pet Passport“) mit Nachweis der geforderten gültigen Tollwutimpfung
  • Kennzeichnung durch einen elektronischen Transponder (Mikrochip) - (bis Juli 2011 ist für viele EU-Länder übergangsweise eine Kennzeichnung durch eine Tätowierung zulässig)

Dieselben Reisebestimmungen wie innerhalb der EU gelten für folgende Nicht-EU-Länder („gleichgestellte Drittländer“):

  • Andorra
  • Island
  • Liechtenstein
  • Monaco
  • Norwegen
  • San Marino
  • Schweiz
  • Vatikan
  • Kroatien

sowie für folgende nicht auf dem Kontinent gelegenen EU-Gebiete:

  • Grönland und die Färöer-Inseln
  • Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique, Réunion
  • Kanarische Inseln
  • Azoren und Madeira

Für die Einreise nach Finnland wird zusätzlich eine Bandwurmbehandlung gefordert.

Irland, Malta und Schweden haben eigene zusätzliche Regelungen zur Einfuhr von Heimtieren. Hier müssen Sie vor Reiseantritt in einem zugelassenen Labor eine Blutuntersuchung des Tieres auf Tollwutantikörper vornehmen lassen (ebenfalls erforderlich bei Wiedereinreise aus einem „nicht gelisteten Drittstaat“). Zusätzlich fordern diese Staaten eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer. Außerdem gilt dort bereits jetzt nur ein Mikrochip als zulässige Kennzeichnung.

Reisen mit anderen Tieren als Hunden, Katzen und Frettchen (z.B. Vögel und Kaninchen) sowie
Reisen in Nicht-EU-Länder („gelistete und nicht gelistete Drittländer“):
Hier gilt generell: Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Haustierarzt, bei der zuständigen Botschaft oder auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes oder der Bundeszollverwaltung. Hierzu zählt inzwischen auch Großbritannien.

Fristen

Keine.

Verfahrensablauf

  • Registrierte Stellen, die Blanco- Heimtierausweise ausgeben dürfen (Drucklegende Firmen) geben die Blanco-Heimtierausweise an ermächtigte Tierärzte ab.
  • Die Ermächtigung der Hamburger Tierärzte erfolgt durch die zuständige Stelle.
  • Der ermächtigte Tierarzt nimmt die Tierdaten, Daten des Eigentümers, Daten der Transponder-Injizierung auf und füllt den Heimtierpass von Hand aus.
  • Der Tierarzt gibt des Heimtierausweis an den Haustierhalter ab.

In den neuen EU-Heimtierausweis kann der Tierarzt auch die schon bestehenden Impfungen übertragen.

Wenn Sie mit Ihrem Heimtier in ein EU-Ausland reisen, führen Sie den EU-Heimtierausweis mit sich und zeigen ihn auf Verlangen vor.

Dauer

Keine.

Gebühren

Die Kosten für das Ausstellen eines Heimtierausweises stellt der ermächtigte Tierarzt gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Rechnung.

Adresse und Kontakt

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Letzte Aktualisierung: 10.10.2024