Voraussetzungen
Das Heimtier muss einen wirksamen Impfschutz gegen Tollwut besitzen. Hinzu kommen bestimmte Laboruntersuchungen auf Antikörper, falls die Tierseuchenlage im Drittland unsicher ist.
Tiere, für die ein Heimtierausweis ausgestellt werden soll, müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Benötigte Unterlagen
Heimtierausweis gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission mit den erforderlichen Eintragungen (Impfung, Titertest).
Zu Beachten
Für Reisen innerhalb der EU mit Hunden, Katzen und Frettchen sind erforderlich:
- vom Haustierarzt ausgestellter EU-Heimtierpass (auch: „Pet Passport“) mit Nachweis der geforderten gültigen Tollwutimpfung
- Kennzeichnung durch einen elektronischen Transponder (Mikrochip) - (bis Juli 2011 ist für viele EU-Länder übergangsweise eine Kennzeichnung durch eine Tätowierung zulässig)
Dieselben Reisebestimmungen wie innerhalb der EU gelten für folgende Nicht-EU-Länder („gleichgestellte Drittländer“):
- Andorra
- Island
- Liechtenstein
- Monaco
- Norwegen
- San Marino
- Schweiz
- Vatikan
- Kroatien
sowie für folgende nicht auf dem Kontinent gelegenen EU-Gebiete:
- Grönland und die Färöer-Inseln
- Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique, Réunion
- Kanarische Inseln
- Azoren und Madeira
Für die Einreise nach Finnland wird zusätzlich eine Bandwurmbehandlung gefordert.
Irland, Malta und Schweden haben eigene zusätzliche Regelungen zur Einfuhr von Heimtieren. Hier müssen Sie vor Reiseantritt in einem zugelassenen Labor eine Blutuntersuchung des Tieres auf Tollwutantikörper vornehmen lassen (ebenfalls erforderlich bei Wiedereinreise aus einem „nicht gelisteten Drittstaat“). Zusätzlich fordern diese Staaten eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer. Außerdem gilt dort bereits jetzt nur ein Mikrochip als zulässige Kennzeichnung.
Reisen mit anderen Tieren als Hunden, Katzen und Frettchen (z.B. Vögel und Kaninchen) sowie
Reisen in Nicht-EU-Länder („gelistete und nicht gelistete Drittländer“):
Hier gilt generell: Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Haustierarzt, bei der zuständigen Botschaft oder auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes oder der Bundeszollverwaltung. Hierzu zählt inzwischen auch Großbritannien.
Fristen
Keine.