Beschreibung der Leistung
In einigen Fällen können Personen ausnahmsweise von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden.
In einigen Fällen können Personen ausnahmsweise von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden.
Die Voraussetzungen sind sehr individuell und können nicht pauschal beantwortet werden. Die nachfolgende Aufzählung ist daher weder vollständig, noch führen die dort genannten Tatbestände automatisch zu einer Ausweispflichtbefreiung. Es handelt sich lediglich um mögliche Indizien:
Ggf. sind weitere Unterlagen erforderlich, der Hamburg Service ist deshalb immer vorab telefonisch zu kontaktieren.
Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, ab dem der Personalausweis oder der Reisepass ungültig sind. Man erhält eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht. Zusammen mit dem abgelaufenen Ausweis dient die Bestätigung vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken.
Eine Auslandsreise kann mit der Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht nicht durchgeführt werden.
Keine
Vorsprache des Betreuers oder eines Bevollmächtigten. Unter Vorlage des letzten abgelaufenen Ausweises/Passes wird die Ausweispflichtbefreiung am selben Tag ausgestellt.
ca. 10 Minuten
Gebührenfrei
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG).
Suchwörter: Ausweispflichtbefreiung Antrag Befreiung Ausweispflicht Ausweisbefreiung Befreiung Personalausweis Bundespersonalausweis, Befreiung Personalausweis, Befreiung Befreiung von der Ausweispflicht beantragen
Letzte Aktualisierung: 13.02.2025