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Barmbek-Uhlenhorst Einwohnerangelegenheiten

Personalausweis Befreiung

Eine Befreiung von der Ausweispflicht ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

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Beschreibung der Leistung

In einigen Fällen können Personen ausnahmsweise von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind sehr individuell und können nicht pauschal beantwortet werden. Die nachfolgende Aufzählung ist daher weder vollständig, noch führen die dort genannten Tatbestände automatisch zu einer Ausweispflichtbefreiung. Es handelt sich lediglich um mögliche Indizien:

  • Personen, die voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,
  • Personen, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Benötigte Unterlagen

  • Alle abgelaufenen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll.
  • Ärztliches Attest über die Erkrankung oder Behinderung, aus der hervorgeht, dass die betreffende Person nicht mehr alleine am öffentlichen Leben teilnehmen kann.
  • Bei Betreuungen: Betreuerausweis sowie Personalausweis oder Reisepass des Betreuers.
  • Bei Bevollmächtigung: Vollmacht sowie Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

Ggf. sind weitere Unterlagen erforderlich, der Hamburg Service ist deshalb immer vorab telefonisch zu kontaktieren.

Zu Beachten

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, ab dem der Personalausweis oder der Reisepass ungültig sind. Man erhält eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht. Zusammen mit dem abgelaufenen Ausweis dient die Bestätigung vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken.

Eine Auslandsreise kann mit der Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht nicht durchgeführt werden.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Vorsprache des Betreuers oder eines Bevollmächtigten. Unter Vorlage des letzten abgelaufenen Ausweises/Passes wird die Ausweispflichtbefreiung am selben Tag ausgestellt.

Dauer

ca. 10 Minuten

Gebühren

Gebührenfrei

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Bargeldzahlung

Rechtsgrundlage

Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG).

Adresse und Kontakt

Barmbek-Uhlenhorst Einwohnerangelegenheiten

Diese Dienstleistung wird aufgrund der Kontaktbeschränkung und Abstandsregeln derzeit nur schriftlich angeboten. Bitte nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit Ihrem Hamburg Service auf.

Mo-Fr 7-19 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen.

An den Tagen Freitag, 21. Februar 2025, und Freitag, 28.02.2025 bleiben alle Standorte für Einwohnerangelegenheiten ab 14:00 Uhr geschlossen. Auch telefonisch sind diese ab diesem Zeitpunkt nicht erreichbar. Grund hierfür sind umfangreiche technische Umstellungsarbeiten. 
Bitte beachten Sie, dass dann auch die Abholung von bereits beantragten Ausweisdokumenten nicht möglich sein wird.
 

Wenn Sie einen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal nutzen (Kosten 6 Euro). Das Mitbringen eines Fotos entfällt dann. Planen Sie bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein, sofern Sie das Selbsterfassungsterminal nutzen möchten. Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.

Nicht nutzbar ist das Selbsterfassungsterminal für Fischereischeine und Führerscheinanträge.
Bitte bringen Sie für diese Dienstleistungen ein Passbild (biometrisch) mit.

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Letzte Aktualisierung: 13.02.2025