Beschreibung der Leistung
BAföG ist die Abkürzung für „Bundesausbildungsförderungsgesetz“. Als BAföG wird umgangssprachlich die Förderung bezeichnet, die Sie nach diesem Gesetz bekommen können. Die Förderung erhalten Sie zur Finanzierung
- Ihres Schulbesuchs oder
- unter bestimmten Voraussetzungen eines vorgeschriebenen Praktikums im Rahmen Ihres Schulbesuchs.
Um die monatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Die Wichtigsten sind:
- Ihre Eltern oder Ihr Ehegatte bzw. Ihre Ehegattin oder Ihr Lebenspartner bzw. Ihre Lebenspartnerin haben kein ausreichendes Einkommen.
- Sie selbst haben kein oder ein geringes Einkommen, beispielsweise aus einem "Minijob".
- Ihr Vermögen liegt unter dem Freibetrag von EUR 8.200 oder nur geringfügig darüber.
- Sie streben Ihren Schulabschluss in Vollzeit an.
- Altersgrenze: 30 Jahre (Ausnahmen sind möglich)
Als Schülerin oder Schüler erhalten Sie die finanzielle Unterstützung als Zuschuss. Sie müssen nichts zurückzahlen.
Die Höhe Ihres BAföG richtet sich nach einem festgelegten monatlichen Bedarf. Von diesem Bedarf wird Geld abgezogen, wenn das Einkommen von Ihnen selbst, Ihren Eltern, oder Ihrem Ehegatten bzw. Ihrer Ehegattin oder Ihres Lebenspartners bzw. Ihrer Lebenspartnerin die Freibeträge übersteigt.
Grundsätzlich können Sie, wenn Sie einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, BAföG beziehen. Wenn Sie eine allgemeinbildende Schule besuchen, gilt das aber erst ab Klasse 10 und auch nur, wenn Sie nicht zu Hause wohnen können (zum Beispiel, weil Sie den gewünschten Abschluss nicht in der Nähe machen können).