Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)

Baukörperabsteckung, Durchführung

Wenn Sie eine Bebauung ihres Grundstücks planen, sollten Sie eine Baukörperabsteckung durchführen lassen.

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Beschreibung der Leistung

Die Baukörperabsteckung ist die lage- und höhenmäßige Übertragung der Planung eines Bauvorhabens auf ein Grundstück.


Auf Grundlage der Baugenehmigung, die durch Sie als den Bau in Auftrag gebende Person oder Architekten vorgelegt wird, werden Berechnungen zur Bestimmung der Lage des Baukörpers ausgeführt.


Als Grobabsteckung werden die Maße für vorbereitende Maßnahmen in die Örtlichkeit übertragen.


Bei der Feinabsteckung wird eine Übertragung der Maße vor Baubeginn in die Baugrube gebracht.


Hierbei kommt es zu einer Übertragung der Baukörperecken auf bauseitig oder durch den LGV erstellte Schnurböcke/Schnurgerüste.


Zur Sicherung werden auch Bauachsen außerhalb des Baufeldes abgesteckt.

 

Informationen

Voraussetzungen

keine

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis, dass Sie Eigentümerin bzw. Eigentümer des Grundstücks sind, oder
  • Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers, sowie
  • Baugenehmigung

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

keine

Dauer

Keine

Gebühren

Informationen zu den Preisen oder Gebühren erfolgen auf telefonische Anfrage.

Die Grundlage bilden


  • das Preisverzeichnis des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung und

  • die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg


in der jeweils geltenden Fassung.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

Hamburgische Bauordnung (HBauO)

§ 72a Baubeginn

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2025V3P72



 

Adresse und Kontakt

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)

Abteilung V 2 Liegenschaftsvermessung

Ein persönliches Erscheinen vor Ort ist nicht möglich.

Telefonische Erreichbarkeit:
Di-Do 9-12 Uhr

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Letzte Aktualisierung: 20.07.2026