Beschreibung der Leistung
Fragen zum Bauleitplanverfahren beantwortet Ihnen das zuständige Fachamt. Die Ansprechpartner sind im jeweiligen Bauleitplanverfahren angegeben.
Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Einfaches Servicekonto.
keine
Stehen öffentliche Beteiligungsphasen an, können Sie sich als Bürgerin bzw. Bürger gemäß §3 des Baugesetzbuchs (BauGB) an der Bauleitplanung beteiligen: Informieren Sie sich über den Bauleitplan und reichen Sie Ihre Stellungnahme online ein.
Fragen zum Bauleitplanverfahren beantwortet Ihnen das zuständige Fachamt. Die Ansprechpartner sind im jeweiligen Bauleitplanverfahren angegeben.
Abhängig vom Informationsbedarf der/des Einzelnen zum konkreten Bauleitplanverfahren.
Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung. Weitere Informationen – beispielsweise zu Stellungnahmefristen oder den nachfolgenden Verfahrensschritten – sind im jeweiligen Bauleitplanverfahren zu finden.
Es fallen keine Gebühren an.
§3 Baugesetzbuch (BauGB)
Suchwörter: Planung und Genehmigung Stadtplanung Laufende Verfahren Baugenehmigung - Hamburg
Letzte Aktualisierung: 16.10.2026