Verfahrensablauf
Stehen öffentliche Beteiligungsphasen an, können Sie sich als Bürgerin bzw. Bürger gemäß §3 des Baugesetzbuchs (BauGB) an der Bauleitplanung beteiligen: Informieren Sie sich über den Bauleitplan und reichen Sie Ihre Stellungnahme online ein.
Fragen zum Bauleitplanverfahren beantwortet Ihnen das zuständige Fachamt. Die Ansprechpartner sind im jeweiligen Bauleitplanverfahren angegeben.
Dauer
Abhängig vom Informationsbedarf der/des Einzelnen zum konkreten Bauleitplanverfahren.
Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung. Weitere Informationen – beispielsweise zu Stellungnahmefristen oder den nachfolgenden Verfahrensschritten – sind im jeweiligen Bauleitplanverfahren zu finden.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.