Beschreibung der Leistung
Damit Sie in Deutschland als operationstechnische Assistenz arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Nur mit der Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „operationstechnische Assistentin“ beziehungsweise „operationstechnischer Assistent“ führen und in dem Beruf arbeiten.
Wenn Sie Ihre Berufsqualifikation in einem Drittstaat erworben haben, müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen, um die Erlaubnis zu erhalten. Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz gehören.