Beschreibung der Leistung
Der Sonderurlaub soll es Ihnen als Jugendleiterin oder Jugendleiter ermöglichen, (insbesondere) in Ergänzung Ihrer ganzjährigen Gruppenarbeit, Ferienfreizeiten zu leiten beziehungsweise zu betreuen, ohne dass Sie hierfür Ihren Erholungsurlaub verwenden müssen.
Die Gewährung von Sonderurlaub ermöglicht indirekt die Durchführung von Ferien- und Erholungsfreizeiten für viele Kinder und Jugendliche. Sie ermöglicht den Besuch von Ausbildungslehrgängen, Arbeitstagungen oder Schulungsveranstaltungen über Fragen der Jugendwohlfahrt sowie zur Teilnahme an internationalen Jugendbegegnungen. Die Gewährung von Sonderurlaub soll Ihnen als aktiver Jugendleiterin oder aktivem Jugendleiter zur Fortbildung und damit Ihrer Qualifizierung für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit dienen.
Die Gewährung von Sonderurlaub durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist somit ein (durch das Gesetz beabsichtigter) Beitrag zur Jugendhilfe.
Der Sonderurlaub beträgt bis zu 12 Arbeitstage im Jahr. Sie können den Sonderurlaub auf höchstens 3 Veranstaltungen im Jahr verteilen.