Voraussetzungen
Der Strahlenpass muss dem Muster eines Strahlenpasses nach Allgemeinen Verwaltungsvorschriften entsprechen und alle erforderlichen Angaben enthalten.
Benötigte Unterlagen
- Strahlenpass (mit allen erforderlichen Angaben und Unterschriften)
- Anschreiben
- SSR-Zertifikat (Kopie) (Zertifikat mit Strahlenschutzregisternummer, ausgestellt durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS))
Zu Beachten
Wenn die Strahlendosis in einer fremden Einrichtung, fremden Betriebsstätte, bei einer Tätigkeit im Zusammenhang mit einer fremden Röntgeneinrichtung oder einem fremden Störstrahler im Kalenderjahr über ein Millisievert überschritten wird, ist eine Tätigkeit in diesen Arbeitsbereichen nur mit Strahlenpass erlaubt.
Der Strahlenschutzverantwortliche beziehungsweise die zur Führung eines Strahlenpasses verantwortliche Person sorgen dafür, dass nur Personen in diesen Bereichen tätig werden, die einen vollständig geführten und registrierten Strahlenpass besitzen.
Fristen
Keine