Beschreibung der Leistung
Wenn Sie in einer fremden Einrichtung im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler tätig werden, benötigen Sie einen Strahlenpass.
Sie können einen Strahlenpass bei der zuständigen Behörde registrieren oder erneuern lassen.
Der Strahlenpass ist 6 Jahre gültig und Eigentum des Strahlenpassinhabers.
Die Registrierung eines Strahlenpasses erfolgt bei der Behörde, bei der das Unternehmen seinen Betriebssitz hat.