Beschreibung der Leistung
Der Befähigungsschein kann inhaltlich beschränkt, befristet und (auch nachträglich) mit Auflagen verbunden werden.
Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt automatisch übersetzt wurde.
Sie erhalten einen Befähigungsschein zum Umgang oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz, wenn folgende Eigenschaften vorliegen:
Termin nur nach Vereinbarung.
Der Befähigungsschein berechtigt zu Tätigkeiten bei einem Unternehmen mit einer Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz.
Möchten Sie als fachkundige Person selbstständig tätig sein, müssen Sie eine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz beantragen.
Der Befähigungsschein wird für die Dauer von fünf Jahren erteilt.
Für eine Verlängerung des Befähigungsscheines müssen Sie bei weiter bestehender Zuverlässigkeit einen Wiederholungslehrgang belegen.
Stellen Sie den Antrag spätestens 8 bis 10 Wochen vor der beabsichtigten Aufnahme einer unter das Sprengstoffgesetz (SprangG) fallenden Tätigkeit zu stellen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nicht älter als ein Jahr sein.
Sie können den Antrag schriftlich oder elektronisch stellen.
Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.
Es wird eine Gebühr erhoben, die nach dem Anliegen berechnet wird.
Verwaltungsgerichtliche Klage
Suchwörter: Kampfmittelbeseitigung Arbeitsschutz Sprengstoffumgang, Befähigungsschein Sprengstoff explosionsgefährliche Stoffe §20 SprengG Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen (gewerblich) Arbeitnehmerschutz
Letzte Aktualisierung: 08.09.2026