Voraussetzungen
Sie müssen die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf die Reinigung des Abwassers durch Vertrag mit dem Betreiber der privaten Abwasseranlage sicherstellen.
Benötigte Unterlagen
- Formloser Antrag auf Freistellung mit näheren Angaben zur Art des Abwassers (Menge, Inhaltsstoffe, Ort des Entstehens)
- Auszüge aus den Vertragsunterlagen zwischen Ihnen und dem Betreiber oder der Betreiberin der privaten Abwasseranlage
Zu Beachten
Für die Branchen und Tätigkeiten, bei denen im Abwasser Schadstoffe zu erwarten sind, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden (beispielsweise Chemieindustrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), hat der Gesetzgeber Anforderungen in den jeweiligen branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt. Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstoffmenge so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.
Fristen
Keine. Die Ausnahmegenehmigung muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Einleitung beginnen. Sie sollten den Antrag daher frühzeitig vor dem beabsichtigen Beginn Ihres Vorhabens stellen.