Beschreibung der Leistung
Die Ursprungsurkunde wurde für den Gebrauch in Deutschland beglaubigt (Apostille oder Legalisation) und von einem anerkannten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt.
Bitte informieren Sie sich vorab unbedingt telefonisch!
Keine
Sprechen Sie persönlich im Hamburg Service vor.
Abhängig von der Anzahl der Beglaubigungen.
20 EUR - 50 EUR (bei erhöhtem Aufwand) pro Seite.
§33 (1) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Suchwörter: Beglaubigung ausländischer Urkunden zur Verwendung in Deutschland
Letzte Aktualisierung: 19.07.2025