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Volksdorf Einwohnerangelegenheiten

Beglaubigungen von im Ausland ausgestellten Dokumenten und Urkunden

Sie haben eine Urkunde oder ein Dokument aus dem Ausland? Was Sie zur Beglaubigung wissen müssen, erfahren Sie hier.

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Beschreibung der Leistung

Die Abschriften/Kopien von ausländische Urkunden können nur sehr eingeschränkt beglaubigt werden. Die Dokumente müssen in deutscher Sprache vorliegen - in Form von beglaubigten Übersetzungen. Die Ursprungsurkunde muss mit einer Apostille oder Legalisation versehen sein.

 

 

 

Informationen

Voraussetzungen

Die Ursprungsurkunde wurde für den Gebrauch in Deutschland beglaubigt (Apostille oder Legalisation) und von einem anerkannten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt.

Benötigte Unterlagen

  • Originaldokumente und ggf. Fotokopien.

Zu Beachten

Bitte informieren Sie sich vorab unbedingt telefonisch!

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Sprechen Sie persönlich im Hamburg Service vor.

Dauer

Abhängig von der Anzahl der Beglaubigungen.

Gebühren

20 EUR - 50 EUR (bei erhöhtem Aufwand) pro Seite.

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Klassische Kreditkarte

Rechtsgrundlage

§33 (1) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Adresse und Kontakt

Volksdorf Einwohnerangelegenheiten

Sie können diese Dienstleistung unabhängig von Ihrem Hamburger Wohnort in jedem Standort für Einwohnerangelegenheiten des Hamburg Service in Anspruch nehmen.

Mo 9.30-16, Di 9.30-18 Uhr Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen.

Am 18.07.2025 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.
Am 02.08.2025 ist der Standort ganztägig geschlossen.
Am 29.08.2025 ist der Standort ab 14:00 Uhr geschlossen.
Am 30.08.2025 ist der Standort ganztägig geschlossen.
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Am 21.11.2025 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.
Am 19.12.2025 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.

An unseren Speed Capture Terminals können Sie ganz einfach die biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke, Unterschrift) erfassen, die Sie für die Beantragung eines Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitels oder Reiseausweises benötigen. Diese Daten werden ausschließlich für die Beantragung des gewünschten Dokuments durch einen Sachbearbeiter abgerufen und nicht anderweitig verwendet. Innerhalb von 60 Minuten nach dem Abruf und bei Nichtabruf innerhalb von 12 Stunden werden die Daten gelöscht.

Die erfassten Daten können für mehrere Dokumente, wie Personalausweis und Reisepass, verwendet werden.
Bitte beachten Sie, dass der Fotoautomat nicht für Passfotos von Säuglingen und Kleinkindern geeignet ist.
Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Fotos.

Die Erfassung und digitale Übermittlung eines Fotos kostet 6,00 EUR. Dieses Nutzungsentgelt wird zusammen mit den anderen Gebühren vom Sachbearbeiter eingezogen.

Für Fischereischeine und Führerscheinanträge ist das Selbsterfassungsterminal nicht nutzbar. Bitte bringen Sie hierfür ein biometrisches Passbild mit.

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Suchwörter: Beglaubigung ausländischer Urkunden zur Verwendung in Deutschland

Letzte Aktualisierung: 19.07.2025