Hamburg.deHamburg ServiceBeglaubigungen von im Ausland ausgestellten...Altona Einwohnerangelegenheiten

Altona Einwohnerangelegenheiten

Beglaubigungen von im Ausland ausgestellten Dokumenten und Urkunden

  •  

Online-Service nutzen

Beschreibung der Leistung

Die Abschriften/Kopien von ausländische Urkunden können nur sehr eingeschränkt beglaubigt werden. Die Dokumente müssen in deutscher Sprache vorliegen - in Form von beglaubigten Übersetzungen. Die Ursprungsurkunde muss mit einer Apostille oder Legalisation versehen sein.

 

 

 

Informationen

Voraussetzungen

Die Ursprungsurkunde wurde für den Gebrauch in Deutschland beglaubigt (Apostille oder Legalisation) und von einem anerkannten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt.

Benötigte Unterlagen

  • Originaldokumente und ggf. Fotokopien.

Zu Beachten

Bitte informieren Sie sich vorab unbedingt telefonisch!

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Sprechen Sie persönlich im Hamburg Service vor.

Dauer

Abhängig von der Anzahl der Beglaubigungen.

Gebühren

20 EUR - 50 EUR (bei erhöhtem Aufwand) pro Seite.

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Bargeldzahlung

Rechtsgrundlage

§33 (1) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Adresse und Kontakt

Altona Einwohnerangelegenheiten

Sie können diese Dienstleistung unabhängig von Ihrem Hamburger Wohnort in jedem Standort für Einwohnerangelegenheiten des Hamburg Service in Anspruch nehmen.

Mo-Fr 7-19 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen.

Nicht nutzbar ist das Selbsterfassungsterminal für Fischereischeine und Führerscheinanträge.
Bitte bringen Sie für diese Dienstleistungen ein Passbild (biometrisch) mit.

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Beglaubigung ausländischer Urkunden zur Verwendung in Deutschland

Letzte Aktualisierung: 20.01.2025