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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Behandlung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten

Wenn Sie als Unternehmen, tierische Nebenprodukte nach ihrer Sammlung behandeln wollen (sortieren, zerlegen, kühlen, einfrieren, salzen, entfernen von Häuten, Fellen oder von spezifischem Risikomaterial), müssen für diese Tätigkeit von der zuständigen Behörde zugelassen werden.
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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie gewerbsmäßig tierische Nebenprodukte sortieren, zerlegen, kühlen, einfrieren oder salzen möchten oder deren Häute, Felle oder spezifisches Risikomaterial entfernen möchten, benötigen Sie eine Zulassung von der zuständigen Behörde.

 

Informationen

Voraussetzungen

Ihr Unternehmen ist im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg zum Gewerbe angemeldet.
Weitere Voraussetzungen können sich je nach Art der Tätigkeit ergeben und müssen im Einzelfall geprüft werden.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Auszug Gewerberegister
  • Pläne der Anlagen / Betriebe, die zugelassen werden
  • Für bestimmte Anlagen oder Betriebe werden weitere Unterlagen benötigt, die im Antragsverfahren mitgeteilt werden.

Zu Beachten

Keine

Fristen

Sie benötigen die Zulassung, bevor Sie mit den Tätigkeiten beginnen dürfen.

Verfahrensablauf

  • Reichen Sie einen Antrag auf Zulassung zur Behandlung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid und eine Gebührenrechnung.
  • Sie begleichen die die Gebührenrechnung.
  • Sie dürfen mit der Behandlung der Tierkörper oder der tierischen Nebenprodukte entsprechend des Bescheides beginnen.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist nach Prüfaufwand und nach Art der Tätigkeit unterschiedlich.

Gebühren

Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Aufwand der Bearbeitung.

Adresse und Kontakt

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Letzte Aktualisierung: 19.01.2025