Beschreibung der Leistung
Ausgenommen hiervon sind Sie als privater Haushalt. Ausgenommen hiervon sind Sie ebenfalls als Kleinmengenerzeuger oder Kleinmengenerzeugerin, der oder die nicht mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle im Jahr erzeugt.
Sofern Sie als Entsorger oder Entsorgerin nicht für das privilegierte Verfahren zugelassen sind und kein Sammelnachweis eines Beförderers oder einer Beförderin nutzbar ist, weil mehr als 20 Tonnen des Abfalls in dem Jahr an Ihrer Anfallstelle entstehen, benötigen Sie einen behördlich bestätigten Entsorgungsnachweis.