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Wilhelmsburg Einwohnerangelegenheiten

Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen

Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.
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Beschreibung der Leistung

Sie können den Verlust melden

  • bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel in jedem Hamburger Hamburg Service, oder
  • bei jeder Polizeidienststelle.

Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen.

Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel jeder Hamburger Hamburg Service. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde außerhalb Hamburgs sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt die Kosten der Ausstellung steigen.

Für den Fall, dass Sie Ihren Ausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis offiziell als "aufgefunden" gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht.
Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.

Ab dem 01.05.2025 gibt es neue Vorschriften zum benötigten Foto:
Sie dürfen ab diesem Datum keine papierbasierten Fotos mehr einreichen. Sie benötigen stattdessen ein Foto in elektronischer Form. Sie können dies vor Ort erstellen oder müssen den von einem Fotografen oder einer Fotografin ausgehändigten QR Code mitbringen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Links“.

 

Informationen

Voraussetzungen

Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in Deutschland gemeldet sind,
  • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass besitzen.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
  • Wenn Sie in Hamburg mit Zweitwohnsitz gemeldet sind, ist für die Ausstellung des Ausweisdokuments eine Zustimmung der Personalausweisbehörde am Ort des Hauptwohnsitzes erforderlich. Bei der Beantragung fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt, die Kosten der Ausstellung steigen.

Benötigte Unterlagen

  • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
    • aktuell sein und
    • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
    • Ab 01.05.2025 müssen Sie das Passfoto in elektronischer Form vorlegen. Sie können das Passfoto vor Ort erstellen lassen, oder einen QR-Code mitbringen, den Ihnen das Fotostudio bei Erstellung des Passfotos aushändigt.
  • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
    Sollte Ihr letzter Personalausweis oder Reisepass nicht in Hamburg ausgestellt worden sein, nehmen Sie bitte vorab telefonisch Kontakt mit dem Hamburg Service auf.
  • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Zu Beachten

Es gibt folgende Hinweise:

  • Sollte Ihr letzter Personalausweis oder Reisepass nicht in Hamburg ausgestellt worden sein, nehmen Sie bitte vorab telefonisch Kontakt mit dem Hamburg Service auf.
  • Eine Verlängerung oder Veränderung des Personalausweises ist nicht möglich. Es wird immer ein neuer Personalausweis ausgestellt.
  • In dringenden Fällen können Sie auch gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis (max. 3 Monate gültig) beantragen. Dieser wird Ihnen sofort ausgehändigt.
  • Personen ohne festen Wohnsitz bzw. Obdachlose wenden sich bitte an den Hamburg Service Hamburg-Mitte.

Fristen


  • Sie müssen den Verlust schnellstmöglich bei der Polizei anzeigen.

  • Bearbeitungsdauer: ab Antragstellung circa 3-4 Wochen

Verfahrensablauf

Um einen neuen Personalausweis nach Verlust zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Sie können online oder telefonisch einen Termin vereinbaren.
  • Melden Sie den Verlust bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel der Hamburg Service, oder bei der Polizei. Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich erstatten.
  • Wenn Sie im Hamburg Service gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
  • Bei der Beantragung werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
  • Sie leisten eine Unterschrift, die später auf dem Personalausweis abgedruckt wird.
  • Der Personalausweis wird bei einer externen Stelle für Sie bestellt.
  • Sie erhalten einen Abholschein, mit dem Sie den Personalausweis abholen können.
  • Sie erhalten direkt bei der Antragstellung einen Brief (PIN-Brief) mit einer sogenannten Transport-PIN sowie wichtige Informationen über die Online-Ausweisfunktion.
  • Sie bestätigen den Erhalt des ungeöffneten PIN-Briefes.
  • Sie zahlen die Gebühren.
  • Sie erhalten einen Abholschein, mit dem Sie den Personalausweis abholen können.
  • Nachdem Sie informiert worden sind, dass Ihr Personalausweis abholbereit ist, holen Sie ihn an der Stelle ab, an der Sie ihn beantragt haben.

Dauer

Die Antragstellung dauert circa 15 Minuten. Circa 2-3 Wochen nach der Antragstellung können Sie Ihren Personalausweis am Ort der Beantragung abholen.

Gebühren


  • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren

  • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren

  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis

  • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

  • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland


Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Klassische Kreditkarte

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

§ 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__9.html

Adresse und Kontakt

Wilhelmsburg Einwohnerangelegenheiten

Es gilt eine Terminpflicht für den Besuch im Hamburg Service.

Mo 8-14, Di 11.30-18, Fr 8-12 Uhr Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen.

Wenn Sie einen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) nutzen. Das Mitbringen eines Fotos entfällt in diesem Fall. Die Nutzung kostet 6 Euro. Eine Sachbearbeitung ist im Anschluss aufzusuchen, Terminvereinbarung wird empfohlen

An unseren Speed Capture Terminals können Sie ganz einfach die biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke, Unterschrift) erfassen, die Sie für die Beantragung eines Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitels oder Reiseausweises benötigen. Diese Daten werden ausschließlich für die Beantragung des gewünschten Dokuments durch einen Sachbearbeiter abgerufen und nicht anderweitig verwendet. Innerhalb von 60 Minuten nach dem Abruf und bei Nichtabruf innerhalb von 12 Stunden werden die Daten gelöscht.

Die erfassten Daten können für mehrere Dokumente, wie Personalausweis und Reisepass, verwendet werden.
Bitte beachten Sie, dass der Fotoautomat nicht für Passfotos von Säuglingen und Kleinkindern geeignet ist.
Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Fotos.

Die Erfassung und digitale Übermittlung eines Fotos kostet 6,00 EUR. Dieses Nutzungsentgelt wird zusammen mit den anderen Gebühren vom Sachbearbeiter eingezogen.

Für Fischereischeine und Führerscheinanträge ist das Selbsterfassungsterminal nicht nutzbar. Bitte bringen Sie hierfür ein biometrisches Passbild mit.

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Letzte Aktualisierung: 17.05.2025