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Bezirksamt Hamburg-Mitte

Bekämpfung der Schwarzarbeit

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Informationen

Zu Beachten

Das Hauptzollamt Hamburg ist zuständig bei
 

  • illegaler Beschäftigung
  • Sozialleistungsbetrug
  • außer Acht lassen von sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten
  • Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
  • Verletzung von steuerlichen Pflichten

 
Die Zentrale Leitstelle Schwarzarbeitsbekämpfung ist zuständig bei
 

  • Gewerbeausübung ohne Anzeige oder Reisegewerbekarte
  • Handwerksausübung ohne Eintragung in die Handwerksrolle
  • Beauftragung mit Schwarzarbeit

Adresse und Kontakt

Bezirksamt Hamburg-Mitte

Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Zentrale Leitstelle Schwarzarbeitsbekämpfung

Termine zur persönlichen Vorsprache nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher (z.B. E-Mail) Vereinbarung

Hausbriefkasten befindet sich vor den Eingängen auf der Vorder- und Rückseite.

Es ist nur eine ganz geringe Anzahl an Parkplätzen vorhanden !

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Letzte Aktualisierung: 07.10.2024