Behörde für Inneres und Sport

Volksinitiative Allgemeine Beratung erhalten

Als Initiatorin oder Initiator einer Volksinitiative können Sie sich von der zuständigen Stelle beraten lassen.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie eine Volksinitiative planen oder durchführen, können Sie sich vor der Unterschriftensammlung unabhängig und umfassend zu folgenden Themen beraten lassen:

  • verfassungsrechtliche Voraussetzungen und Fragen
  • haushaltsrechtliche Voraussetzungen und Fragen
  • verfahrensrechtliche Voraussetzungen und Fragen
 

Informationen

Voraussetzungen

Keine

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie wenden sich telefonisch oder per E-Mail mit Ihrem Anliegen an die zuständige Stelle.
    • Bei Bedarf vereinbaren Sie einen Termin mit der zuständigen Stelle.
  • Sie erhalten die Beratung.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

§ 1a Volksabstimmungsgesetz (VAbstG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VoBegGHAV6P1a

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Letzte Aktualisierung: 05.10.2026