Hamburg.deHamburg ServiceBeratung zu BAföG in Anspruch nehmenInformation

Beratung zu BAföG in Anspruch nehmen

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Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über Fördermöglichkeiten, wie z.B. Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), beraten lassen?
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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren können oder sich informieren möchten, können Sie sich über Fördermöglichkeiten, wie z.B. das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beraten lassen.
Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um eine Beratung zu BAföG in Anspruch zu nehmen.

Benötigte Unterlagen

Sie benötigen keine Unterlagen, um eine Beratung zu BAföG in Anspruch zu nehmen.

Zu Beachten

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Es gibt keine geltenden Fristen für eine Beratung.

Verfahrensablauf

Wenn Sie sich zu BAföG beraten lassen wollen:

  • Kontaktieren Sie ihr zuständiges Amt für Ausbildungsförderung zur Terminabsprache (siehe weiterführende Links)
  • Besprechen Sie Ihr Anliegen mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.

Dauer

Keine Bearbeitungsdauer für ein Beratungsangebot.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Kein Rechtsbehelf.

Rechtsgrundlage

§ 41 III Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__41.html

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Suchwörter: Beratung Ausbildungsförderung BAföG Bundesausbildungsförderungsgesetz

Letzte Aktualisierung: 14.10.2024