Verfahrensablauf
Zum Antrag:
Die Berufsanerkennung können Sie schriftlich oder online beantragen. Sie schicken entweder Ihren Antrag per Post oder Sie senden ihn per E-Mail.
Bitte senden Sie uns das Antragsformular ausgefüllt zu. Bitte fügen Sie alle geforderten Unterlagen vollständig in Kopie zu Ihrem Antrag hinzu. Sobald Ihr Antrag bei uns ankommt, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail.
Zur Bearbeitung:
Wenn wir alle Dokumente von Ihnen erhalten haben, wird Ihr Antrag geprüft. Es wird geprüft: Ist Ihre Berufsqualifikation mit der Berufsqualifikation des Erziehers und der Erzieherin in Hamburg gleichwertig? Für diesen Vergleich sind z. B. Inhalt der Ausbildung und Dauer der Ausbildung wichtig. Es werden auch Ihre Berufserfahrung, Weiterbildungen und andere Qualifikationen berücksichtigt.
Sie erhalten einen Bescheid mit der Entscheidung zu Ihrem Antrag und weiteren Informationen für Sie. Bei einem positiven Ergebnis, werden Sie zu einem persönlichen Termin eingeladen, um Ihre Originaldokumente vorzulegen. Dieser Termin ist nicht nötig, wenn Sie beglaubigte Kopien Ihrer Dokumente senden.
Zum Ergebnis:
Ist Ihre Qualifikation gleichwertig, erhalten Sie die staatliche Anerkennung. Sie dürfen die Berufsbezeichnung staatlich anerkannte Erzieherin oder staatlich anerkannter Erzieher führen. Dann haben Sie beruflich die gleichen Rechte wie eine Person mit der deutschen Berufsqualifikation. Ihre Berufsqualifikation wird anerkannt.
Gibt es wesentliche aber ausgleichbare Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation? Dann wird Ihre Berufsqualifikation teilweise anerkannt. Sie können dann eine Ausgleichsmaßnahme machen. Damit können Sie die wesentlichen Unterschiede ausgleichen.
Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen:
• Anpassungslehrgang: Sie arbeiten als Erzieherin oder Erzieher und machen eine Zusatzausbildung an einer Fachschule.
• Eignungsprüfung: Sie legen eine mündliche Prüfung ab.
Sie können zwischen einem Anpassungslehrgang oder einer Eignungsprüfung wählen. Wenn Sie die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich absolvieren, erhalten Sie die volle Anerkennung.
Dauer
Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt maximal 3 Monate.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an