Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB)

Berufsanerkennung einer ausländischen Qualifikation zur Erzieherin und zum Erzieher beantragen

Sie haben eine ausländische Berufsqualifikation als Erzieherin oder Erzieher? Damit Sie in Deutschland in dem Beruf arbeiten können, brauchen Sie die Berufsanerkennung Ihrer Berufsqualifikation.

Beschreibung der Leistung

Der Beruf Erzieherin beziehungsweise Erzieher ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet:


Damit Sie ohne Einschränkungen in dem Beruf arbeiten können, müssen Sie eine spezifische Qualifikation nachweisen. Für den Nachweis einer ausländischen Qualifikation können Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragen.



Im Anerkennungsverfahren vergleicht die Berufsanerkennungsstelle Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der Berufsqualifikation in Hamburg. Das Verfahren heißt: Gleichwertigkeitsfeststellung.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Ausbildung oder ein Studium im pädagogischen Bereich im Ausland abgeschlossen.
  • Sie möchten als Erzieher oder Erzieherin in Hamburg arbeiten.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Aktueller Lebenslauf
  • Personalausweis oder Pass
  • Nachweis über den Wohnsitz in Hamburg (zum Beispiel durch Meldebestätigung) oder über die Berufstätigkeit in Hamburg
    • Wenn Sie noch nicht in Hamburg wohnen, müssen Sie nachweisen, dass Sie zukünftig in Hamburg wohnen oder arbeiten möchten (zum Beispiel durch Bewerbungen, Einreisevisum zur Erwerbstätigkeit, persönliche Erklärung)
  • Namensänderungsurkunde oder Heiratsurkunde (wenn sich ihr Name durch Heirat geändert hat)
  • Schulabschlusszeugnis
  • Nachweis Ihrer Qualifikation: Diplom, Ausbildungszeugnis oder Studienabschluss
  • Nachweise zu Inhalt und Dauer der Ausbildung: zum Beispiel Fächerlisten, Notenübersicht, Diploma Supplement, Transcript of Records et cetera
  • Nachweis über Berufserfahrung: zum Beispiel Arbeitszeugnis oder Arbeitsbuch
  • Bescheide / Briefe von anderen Anerkennungsstellen oder Behörden (sofern vorhanden)

Bitte reichen Sie zu Ihren Dokumenten auch die deutsche Übersetzung ein. Diese Übersetzung sollte von einem vereidigten Übersetzer oder einer vereidigten Übersetzerin ausgestellt sein. Bei englischen Dokumenten ist keine Übersetzung notwendig.



Bitten reichen Sie keine Originaldokumente, sondern Kopien ein.


Wenn Sie einige Dokumente nicht mehr haben, dann geben Sie hierzu bitte eine schriftliche Erklärung ab. Die zuständige Stelle findet dann in der Regel gemeinsam mit Ihnen eine Lösung.

Zu Beachten

Sie können den Antrag für das Anerkennungsverfahren auch aus dem Ausland stellen.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Die Berufsanerkennung können Sie schriftlich oder online beantragen. Fügen Sie alle geforderten Unterlagen vollständig in Kopie zu Ihrem Antrag hinzu.
  • Sobald Ihr Antrag bei der zuständigen Stelle ankommt, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail.
  • Wenn die zuständige Stelle alle Dokumente von Ihnen erhalten hat, wird geprüft, ob Ihre Berufsqualifikation mit der Berufsqualifikation des Erziehers und der Erzieherin in Hamburg gleichwertig ist. Dabei werden auch Ihre Berufserfahrung und Weiterbildungen berücksichtigt.
  • Sie erhalten einen Bescheid mit der Entscheidung über Ihren Antrag sowie weitere, für Sie relevante Informationen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen Beratungstermin in Anspruch zu nehmen.
    • Ist Ihre Qualifikation gleichwertig, erhalten Sie die staatliche Anerkennung. Sie dürfen die Berufsbezeichnung "staatlich anerkannte Erzieherin" oder "staatlich anerkannter Erzieher" führen. Dann haben Sie beruflich die gleichen Rechte wie eine Person mit der deutschen Berufsqualifikation. Ihre Berufsqualifikation wird anerkannt.
    • Gibt es wesentliche aber ausgleichbare Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation, wird Ihre Berufsqualifikation teilweise anerkannt. Sie können dann eine Ausgleichsmaßnahme machen. Damit können Sie die wesentlichen Unterschiede ausgleichen. Sie können zwischen einem Anpassungslehrgang oder einer Eignungsprüfung wählen. Wenn Sie die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich absolvieren, erhalten Sie die volle Anerkennung. Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen:
      • Anpassungslehrgang: Sie machen eine Zusatzausbildung an einer Fachschule oder andere Weiterbildungen.
      • Eignungsprüfung: Sie legen eine Prüfung ab.
      • Praxis: Sie arbeiten und holen Berufserfahrung nach.

Dauer

Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt maximal 3 Monate.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid der Gleichwertigkeitsfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.

 

Rechtsgrundlage

Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32005L0036

Hamburgisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (HmbBQFG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BQFGHApG1/part/G

Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Fachschule für Sozialpädagogik und der Fachschule für Heilerziehungspflege (APO-FSH)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SozP%C3%A4dFSchulAPOHArahmen/part/R

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Letzte Aktualisierung: 09.02.2026