Voraussetzungen
- Sie haben eine Ausbildung oder ein Studium im pädagogischen Bereich im Ausland abgeschlossen.
- Sie möchten als Erzieher oder Erzieherin in Hamburg arbeiten.
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Aktueller Lebenslauf
- Personalausweis oder Pass
- Nachweis über den Wohnsitz in Hamburg (zum Beispiel durch Meldebestätigung) oder über die Berufstätigkeit in Hamburg
- Wenn Sie noch nicht in Hamburg wohnen, müssen Sie nachweisen, dass Sie zukünftig in Hamburg wohnen oder arbeiten möchten (zum Beispiel durch Bewerbungen, Einreisevisum zur Erwerbstätigkeit, persönliche Erklärung)
- Namensänderungsurkunde oder Heiratsurkunde (wenn sich ihr Name durch Heirat geändert hat)
- Schulabschlusszeugnis
- Nachweis Ihrer Qualifikation: Diplom, Ausbildungszeugnis oder Studienabschluss
- Nachweise zu Inhalt und Dauer der Ausbildung: zum Beispiel Fächerlisten, Notenübersicht, Diploma Supplement, Transcript of Records et cetera
- Nachweis über Berufserfahrung: zum Beispiel Arbeitszeugnis oder Arbeitsbuch
- Bescheide / Briefe von anderen Anerkennungsstellen oder Behörden (sofern vorhanden)
Bitte reichen Sie zu Ihren Dokumenten auch die deutsche Übersetzung ein. Diese Übersetzung sollte von einem vereidigten Übersetzer oder einer vereidigten Übersetzerin ausgestellt sein. Bei englischen Dokumenten ist keine Übersetzung notwendig.
Bitten reichen Sie keine Originaldokumente, sondern Kopien ein.
Wenn Sie einige Dokumente nicht mehr haben, dann geben Sie hierzu bitte eine schriftliche Erklärung ab. Die zuständige Stelle findet dann in der Regel gemeinsam mit Ihnen eine Lösung.
Zu Beachten
Sie können den Antrag für das Anerkennungsverfahren auch aus dem Ausland stellen.
Fristen
Keine