Voraussetzungen
- Sie haben eine Ausbildung oder ein Studium im Bereich Sonderpädagogik im Ausland abgeschlossen.
- Sie möchten als Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger in Hamburg arbeiten.
Benötigte Unterlagen
Reichen Sie gut lesbare, beschriftete und sortierte PDF-Scans in Farbe ein. Fassen Sie zusammengehörige Dokumente in einer PDF-Datei zusammen (z. B. die Diplomdokumente). Senden Sie keine einzelnen Seiten. Reichen Sie auch eine deutsche Übersetzung Ihrer Dokumente ein. Die Übersetzung muss von vereidigten Übersetzenden ausgestellt sein. Für englische Dokumente ist keine Übersetzung erforderlich.
- Antragsformular (gilt nicht für Online-Verfahren)
- Nachweis Ihres Wohnsitzes in Hamburg (z. B. Meldebestätigung oder Wohnsitznachweis)
- Aktueller und vollständiger Lebenslauf
- Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
- Namensänderungs- oder Heiratsurkunde (nur bei Namensänderung)
- Schulabschlusszeugnis (bei akademischen Abschlüssen nicht erforderlich)
- Nachweise Ihrer Berufsqualifikation (z. B. Diplom, Ausbildungszeugnis oder Studienabschluss)
- Nachweise zu Inhalt und Dauer der Berufsausbildung (z. B. Fächerlisten, Notenübersicht, Diploma Supplement)
- Nachweise über Ihre Berufserfahrung (z. B. Arbeitszeugnisse oder Arbeitsbuch)
Sie wohnen noch nicht in Hamburg? Bitte stellen Sie Ihren Antrag in dem deutschen Bundesland, in dem Sie wohnen oder arbeiten (werden). Der Antrag darf nur in einem Bundesland gestellt werden. Wir sind nur zuständig, wenn Sie in Hamburg wohnen oder arbeiten (werden). Bitte senden Sie uns dafür Nachweise: zum Beispiel mindestens zwei Arbeitgeberantworten zu Ihren Bewerbungen in Hamburg oder einen Hamburger Arbeitsvertrag. Wir akzeptieren auch die Standortberatung von der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA). Zusätzlich bitten wir um eine persönliche Begründung, warum und ab wann Sie nach Hamburg ziehen werden.
Zu Beachten
Sie können den Antrag für das Anerkennungsverfahren auch aus dem Ausland stellen.
Fristen
Keine