Verfahrensablauf
Der Antrag:
Die Berufsanerkennung können Sie schriftlich oder online beantragen. Sie schicken entweder Ihren Antrag per Post oder Sie senden ihn per E-Mail.
Bitte senden Sie uns das Antragsformular ausgefüllt zu. Bitte fügen Sie alle geforderten Unterlagen vollständig in Kopie zu Ihrem Antrag hinzu. Sobald Ihr Antrag bei uns ankommt, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail.
Die Bearbeitung:
Wenn wir alle Dokumente von Ihnen erhalten haben, wird Ihr Antrag geprüft. Es wird geprüft: Ist Ihre Berufsqualifikation mit der Berufsqualifikation des Heilerziehungspflegers und der Heilerziehungspflegerin in Hamburg gleichwertig? Für diesen Vergleich sind z. B. Inhalt der Ausbildung und Dauer der Ausbildung wichtig. Es werden auch Ihre Berufserfahrung und Weiterbildungen berücksichtigt. Sie erhalten dann einen Bescheid mit der Entscheidung zu Ihrem Antrag und weiteren Informationen für Sie. Wir bieten Ihnen dann gern einen Beratungstermin an.
Das Ergebnis:
Ist Ihre Qualifikation gleichwertig, erhalten Sie die staatliche Anerkennung. Sie dürfen die Berufsbezeichnung staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin oder staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger führen. Dann haben Sie beruflich die gleichen Rechte wie eine Person mit der deutschen Berufsqualifikation. Ihre Berufsqualifikation wird anerkannt.
Gibt es wesentliche aber ausgleichbare Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation? Dann wird Ihre Berufsqualifikation teilweise anerkannt. Sie können dann eine Ausgleichsmaßnahme machen. Damit können Sie die wesentlichen Unterschiede ausgleichen.
Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen:
• Anpassungslehrgang: Sie machen eine Zusatzausbildung an einer Fachschule oder andere Weiterbildungen.
• Eignungsprüfung: Sie legen eine Prüfung ab.
• Praxis: Sie arbeiten und holen Berufserfahrung nach.
Sie können zwischen einem Anpassungslehrgang oder einer Eignungsprüfung wählen. Wenn Sie die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich absolvieren, erhalten Sie die volle Anerkennung.
Dauer
Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt maximal 3 Monate.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an