Beschreibung der Leistung
Damit Sie in Deutschland als Altenpflegerin oder Altenpfleger arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und in dem Beruf arbeiten.
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Damit Sie in Deutschland als Altenpflegerin oder Altenpfleger arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und in dem Beruf arbeiten.
Wenn Sie Ihre Berufsqualifikation im Ausland erworben haben, müssen Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen einreichen. Bitte beachten Sie hierzu die Rubrik "Links".
Für im Ausland erworbene Abschlüsse gelten besondere Regelungen. Informationen dazu finden Sie unter dem Stichwort „Anerkennung“.
Wenn Sie Ihre Dienstleistungen nur vorübergehend oder gelegentlich anbieten wollen, können Sie gegebenenfalls ohne Erlaubnis in Deutschland tätig werden. Die zuständige Stelle kann Sie hierzu genauer informieren.
Sie müssen keine Fristen beachten.
Die Bearbeitungsdauer variiert. Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.
150 EUR - 300 EUR
Widerspruch
§ 1 Krankenpflegegesetz
§ 66 Pflegeberufegesetz (PflBG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pflbg/__66.html
Suchwörter: Gesundheits- und Krankenpflege Urkunde Berufserlaubnis
Letzte Aktualisierung: 17.07.2026