Sozialbehörde

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Altenpfleger/in beantragen

Sie möchten als Altenpflegerin beziehungsweise Altenpfleger arbeiten? Wie Sie eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung erhalten, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Damit Sie in Deutschland als Altenpflegerin oder Altenpfleger arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und in dem Beruf arbeiten.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben die durch das Gesetz vorgeschriebene Ausbildung absolviert und die vorgeschriebene Abschlussprüfung bestanden oder Ihre ausländische Berufsqualifikation wurde in Deutschland anerkannt.
  • Sie verfügen über die zur Ausübung des Berufs notwendige Zuverlässigkeit.
  • Sie sind gesundheitlich zur Ausübung des Berufs geeignet.
  • Sie verfügen über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis, dass Sie die vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet und die vorgeschriebene Prüfung bestanden haben (zum Beispiel Zeugnis)
  • Ärztliche Bescheinigung, nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet zu sein (nicht älter als 3 Monate)
  • Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)

Wenn Sie Ihre Berufsqualifikation im Ausland erworben haben, müssen Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen einreichen. Bitte beachten Sie hierzu die Rubrik "Links".

Zu Beachten

Für im Ausland erworbene Abschlüsse gelten besondere Regelungen. Informationen dazu finden Sie unter dem Stichwort „Anerkennung“.

Wenn Sie Ihre Dienstleistungen nur vorübergehend oder gelegentlich anbieten wollen, können Sie gegebenenfalls ohne Erlaubnis in Deutschland tätig werden. Die zuständige Stelle kann Sie hierzu genauer informieren.

Fristen

Sie müssen keine Fristen beachten.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
  • Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer variiert. Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

Gebühren

150 EUR - 300 EUR

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 1 Krankenpflegegesetz

§ 66 Pflegeberufegesetz (PflBG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pflbg/__66.html

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Suchwörter: Gesundheits- und Krankenpflege Urkunde Berufserlaubnis

Letzte Aktualisierung: 17.07.2026