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Sozialbehörde

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in beantragen

Wenn Sie die Berufsbezeichnung "Medizinisch-technischer Radiologieassistent" beziehungsweise "Medizinisch-technische Radiologieassistentin" führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

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Beschreibung der Leistung

Damit Sie in Deutschland als Medizinisch-technischer Radiologieassistent beziehungsweise Medizinisch-technische Radiologieassistentin arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und in dem Beruf arbeiten. Sie müssen die Erlaubnis beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben nach einer Ausbildung die staatliche Prüfung als Medizinisch-technischer Radiologieassistent beziehungsweise Medizinisch-technische Radiologieassistentin bestanden.
  • Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich Ihre Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
  • Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet.
  • Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag (online abrufbar)
  • ärztliches Attest nicht älter als 3 Monate (online abrufbar)
  • behördliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate

Zu Beachten

Im Ausland erworbene Abschlüsse müssen Sie anerkennen lassen.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
  • Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Dauer

Bis zu 6 Wochen

Gebühren

80 - 200 €

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Rechtsgrundlage

§ 1 Absatz 1 Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz - MTBG)

https://www.gesetze-im-internet.de/mtag_1993/__1.html

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Suchwörter: Medizinisch-technischer Radiologie-Assistent / Medizinisch-technische Radiologie-Assistentin Urkunde Berufserlaubnis

Letzte Aktualisierung: 23.03.2025