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Sozialbehörde

Berufserlaubnis / Berufsurkunde als Veterinärmedizinisch-technische Assistentin oder Assistent beantragen

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Wenn Sie Ihr Staatsexamen zur Veterinärmedizinisch-technischen Assistentin oder Veterinärmedizinisch-technische Assistenten erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie hier Ihre Berufserlaubnis (Urkunde) beantragen.
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Beschreibung der Leistung

Nachdem Sie Ihr Staatsexamen zur Veterinärmedizinisch-technischen Assistentin oder Veterinärmedizinisch-technischen Assistenten erfolgreich abgeschlossen haben, benötigen Sie eine Berufserlaubnis in Form einer Berufsurkunde, um in diesem Beruf arbeiten zu dürfen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihr Staatsexamen erfolgreich in Hamburg abgeschlossen.
  • Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
  • Sie sind nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet.
  • Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag (online abrufbar)
  • ärztliches Attest nicht älter als 3 Monate (online abrufbar)
  • behördliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate

Zu Beachten

Im Ausland erworbene Abschlüsse werden in dieser Leistung nicht berücksichtigt, sondern im Bereich Anerkennung.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Mit der Zulassung zum Staatsexamen erhalten die Prüflinge alle relevanten Informationen und Vorlagen, die sie zur Beantragung der Berufserlaubnis benötigen.

Dauer

Bis zu 6 Wochen

Gebühren

Je nach Aufwand zwischen 80 - 200 €.

Rechtsbehelf

Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erheben.

Rechtsgrundlage

§ 1 Absatz 1 Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie

http://www.gesetze-im-internet.de/mtbg/__1.html

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Suchwörter: Urkunde Berufserlaubnis

Letzte Aktualisierung: 04.12.2024