Verfahrensablauf
Eine Genehmigung für die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau zwischen 20 Uhr und 22 Uhr können Sie schriftlich oder online beantragen.
Sie können die Genehmigung schriftlich beantragen:
- Beschreiben Sie dafür Ihr Anliegen formlos.
- Senden Sie Ihren Antrag einschließlich der erforderlichen Unterlagen und Nachweise an die zuständige Stelle.
- Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Ihr Antrag gilt als genehmigt, wenn Sie innerhalb von 6 Wochen keine Ablehnung erhalten.
- Sind die Voraussetzungen für die Genehmigung nicht erfüllt, erhalten Sie eine Ablehnung.
- Gegebenenfalls erhalten Sie eine vorläufige Ablehnung.
- Bei einer Ablehnung geht Ihnen ein Ablehnungsbescheid zu. Einen Genehmigungsbescheid erhalten Sie nicht.
Möchten Sie die Genehmigung online beantragen, sind die folgenden Schritte durchzuführen:
- Rufen Sie den Online Dienst auf.
- Füllen Sie die Felder des Online Dienstes vollständig aus und übersenden den Antrag an die zuständige Stelle einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen und Nachweise.
- Die weiteren Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Antrag.
Dauer
Die Bearbeitung nimmt bis zu 6 Wochen in Anspruch.
Gebühren
Die Gebühren werden nach Aufwand erhoben. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle über die anfallenden Bearbeitungsgebühren.
Die genauen Kosten werden im Nachgang der Genehmigung festgestellt.